Gewerbe-KV 2026 und Prognose 2027
| Kollektivvertrag | 2026 | 2027 · Prognose |
|---|---|---|
| Mindestgehälter | +2,70 % | ≈ +3,20 % |
| Ist-Gehälter | – | – |
| Inflation | 3,19 % | 3,19 % |
| Dein Brutto | 4.273,00 € | 4.410,00 € |
| ↳pro Jahr | 59.822,00 € | 61.740,00 € |
| Dein Netto | 2.852,58 € | 2.936,89 € |
| ↳pro Jahr | 40.930,13 € | 42.155,43 € |
| Kaufkraft | −0,96 % | +0,54 % |
| Kollektivvertrag | 2026 | 2027 · Prognose |
|---|---|---|
| Min. Gehälter | +2,70 % | ≈ +3,20 % |
| Ist-Gehälter | – | – |
| Inflation | 3,19 % | 3,19 % |
| Dein Brutto | 4.273,00 € | 4.410,00 € |
| ↳pro Jahr | 59.822,00 € | 61.740,00 € |
| Dein Netto | 2.852,58 € | 2.936,89 € |
| ↳pro Jahr | 40.930,13 € | 42.155,43 € |
| Kaufkraft | −0,96 % | +0,54 % |
Erhöhung verglichen mit Inflation
Hauptbeschäftigung
Runde 2027
- Abschluss 2027, Prognose≈ +3,20 %Spanne 2,70 % bis 3,60 %, aus der Inflation und den letzten 3 Abschlüssen · gilt ab 1. Jänner 2027
- Verhandlungsbeginnca. November 2026
- Inflation im BetrachtungszeitraumØ 3,19 %November 2025 – Oktober 2026 · davon 1 Monat Prognose
- Abschluss 2026vereinbart am 3. Dezember 2025 · gilt ab 1. Jänner 2026Mindestgehälter+2,70 %Ist-Gehälter–
Noch keine Verhandlungen angekündigt. Üblich ist ein Start im November oder Dezember.
Deine Einstufung im KV
| Meistergruppe M II mit Fachschule | pro Monat |
|---|---|
| Mindestgehalt 2026 | 4.271,68 € |
| ↳pro Jahr | 59.803,52 € |
| Mindestgehalt 2027, Prognose | ≈ 4.408,37 € |
| Dein Brutto | 4.273,00 € |
| Überzahlung | +1,32 € (+0,03 %) |
| Überzahlung 2027, Prognose | ≈ +1,63 € (+0,04 %) |
| Nächste Stufe: nach 15 Jahren | +333,33 € |
| Nächste Gruppe: Verwendungsgruppe IV | +164,54 € |
| Meistergruppe M II mit Fachschule | pro Monat |
|---|---|
| Mindestgehalt 2026 | 4.271,68 € |
| ↳pro Jahr | 59.803,52 € |
| Mindestgehalt 2027, Prognose | ≈ 4.408,37 € |
| Dein Brutto | 4.273,00 € |
| Überzahlung | +1,32 € (+0,03 %) |
| Überzahlung 2027, Prognose | ≈ +1,63 € (+0,04 %) |
| Nächste Stufe: nach 15 Jahren | +333,33 € |
| Nächste Gruppe: Verwendungsgruppe IV | +164,54 € |
Das regelt der Gewerbe-KV
Der Gewerbe-KV, offiziell „Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung“, gilt für Angestellte in Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung. Ausgehandelt wird er zwischen WKÖ: Bundesinnungen und Fachverbände der Bundessparte Gewerbe und Handwerk und Gewerkschaft GPA (früher GPA-djp). Er legt für 9 Gruppen mit bis zu 9 Stufen je ein Mindestgehalt fest, derzeit von 2.059 € bis 6.853 € brutto im Monat. Ausgezahlt wird 14-mal im Jahr: das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld stehen im KV und sind steuerlich begünstigt.
Jedes Jahr wird neu verhandelt, meist ab November; die Erhöhung gilt ab 1. Jänner. Ausgangspunkt ist die Inflation im Betrachtungszeitraum, zuletzt November 2024 – Oktober 2025 mit 3,19 %. Die Gewerkschaft stellt eine Forderung, die Arbeitgeber legen ein Angebot, und der Abschluss liegt dazwischen. Er hebt nur die Mindestgehälter an. Wer darüber verdient, bekommt die Erhöhung nur, soweit das neue Mindestgehalt sein Gehalt übersteigt; die Überzahlung schrumpft entsprechend.
Was vom Plus netto bleibt, hängt von deinem Gehalt ab: auf jeden zusätzlichen Euro fallen Sozialversicherung und Lohnsteuer zu deinem Grenzsteuersatz, deshalb wächst das Netto prozentuell meist etwas weniger als das Brutto. Ob ein Abschluss reicht, zeigt die Kaufkraft: seit 2018 stiegen die Mindestgehälter im Gewerbe-KV um 41,50 %, die Preise in den Betrachtungszeiträumen um 36,92 %.
Gewerbe-KV: Gehälter und Preise seit 2017. Wie viel die Gehälter seit 2017 insgesamt gestiegen sind (jede Mindest-Erhöhung auf die vorige gerechnet, zuletzt +41,50 %), gegen die Inflation in den Betrachtungszeiträumen (+36,92 %). Liegt die volle Linie oben, haben die Gehälter an Kaufkraft gewonnen.
Mindestgehälter Angestellte ab 1. Jänner 2026
Verwendungsgruppen I–VI und Meistergruppen M I, M II (ohne und mit Fachschule) und M III; die Stufen richten sich nach den Jahren in der Gruppe. Jede Zelle ist ein eigenes Mindestgrundgehalt für Vollzeit, brutto, 14 × jährlich, nicht kumulativ. Gruppe VI hat nur drei Stufen; Gruppe I gibt es seit 1.1.2026 nicht mehr. Lehrlingseinkommen sind nicht enthalten.
Abschlüsse seit 2017
Häufige Fragen
- •Tabelle · WKO: Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2026
- •2027 · GPA: Kollektivvertrag Allgemeines Gewerbe
- •2026 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2026
- •2025 · GPA: Gewerbe: Plus 3,9 Prozent auf die Kollektivvertragsgehälter (26.11.2024)
- •2024 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2024
- •2023 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2023
- •2022 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2022 (enthält dieselbe Tabelle)
- •2021 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2021
- •2020 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2020
- •2019 · WKO: Kollektivvertrag Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting, Angestellte, gültig ab 1.1.2019
- •2018 · WKO: Kollektivvertrag Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting, Angestellte, gültig ab 1.1.2018
- •2017 · WKO: Kollektivvertrag Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting, Angestellte, gültig ab 1.1.2017