Gewerbe-KV 2026 und Prognose 2027

Um wie viel die Gehälter im Gewerbe-KV 2027 voraussichtlich steigen, was davon netto bleibt und ob die Abschlüsse seit 2017 mit der Inflation mitgehalten haben. Mit Gehaltstabelle und Mindestgehältern 2026, jeder Erhöhung im Vergleich zur Inflation im Betrachtungszeitraum, einer Prognose für 2027 und einer Netto-Rechnung für dein Gehalt, für Angestellte in Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung in Österreich.
Dein Netto 2026 und 2027+84 € vs. 2026
2.936,89 €
pro Monat ab 1. Jänner 2027 · Prognose
2.852,58 €
pro Monat seit 1. Jänner 2026
Netto 68,28 % SV 18,14 % Lohnsteuer 13,58 %
Netto-Erhöhung
2,96 %
Netto 2027 ÷ Netto 2026
Abzüge auf das Plus
38,46 %
SV + Lohnsteuer ÷ Brutto-Plus
Kollektivvertrag20262027 · Prognose
Min. Gehälter
+2,70 %≈ +3,20 %
Ist-Gehälter
––
Inflation
3,19 %3,19 %
Dein Brutto 4.273,00 €4.410,00 €
pro Jahr 59.822,00 €61.740,00 €
Dein Netto 2.852,58 €2.936,89 €
pro Jahr 40.930,13 €42.155,43 €
Kaufkraft
−0,96 %+0,54 %

Erhöhung verglichen mit Inflation

Mindestgehälter (Ø aller Stufen)
Inflation Betrachtungszeitraum

Hauptbeschäftigung

€

Runde 2027

  1. Abschluss 2027, Prognose≈ +3,20 %
    Spanne 2,70 % bis 3,60 %, aus der Inflation und den letzten 3 Abschlüssen · gilt ab 1. Jänner 2027
  2. Verhandlungsbeginn
    ca. November 2026
  3. Inflation im BetrachtungszeitraumØ 3,19 %
    November 2025 – Oktober 2026 · davon 1 Monat Prognose
  4. Abschluss 2026
    vereinbart am 3. Dezember 2025 · gilt ab 1. Jänner 2026
    Mindestgehälter+2,70 %
    Ist-Gehälter–

Noch keine Verhandlungen angekündigt. Üblich ist ein Start im November oder Dezember.

Deine Einstufung im KV

Meistergruppe M II mit Fachschulepro Monat
Mindestgehalt 20264.271,68 €
pro Jahr59.803,52 €
Mindestgehalt 2027, Prognose≈ 4.408,37 €
Dein Brutto4.273,00 €
Überzahlung+1,32 € (+0,03 %)
Überzahlung 2027, Prognose≈ +1,63 € (+0,04 %)
Nächste Stufe: nach 15 Jahren+333,33 €
Nächste Gruppe: Verwendungsgruppe IV+164,54 €

Das regelt der Gewerbe-KV

Der Gewerbe-KV, offiziell „Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung“, gilt für Angestellte in Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung. Ausgehandelt wird er zwischen WKÖ: Bundesinnungen und Fachverbände der Bundessparte Gewerbe und Handwerk und Gewerkschaft GPA (früher GPA-djp). Er legt für 9 Gruppen mit bis zu 9 Stufen je ein Mindestgehalt fest, derzeit von 2.059 € bis 6.853 € brutto im Monat. Ausgezahlt wird 14-mal im Jahr: das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld stehen im KV und sind steuerlich begünstigt.

Jedes Jahr wird neu verhandelt, meist ab November; die Erhöhung gilt ab 1. Jänner. Ausgangspunkt ist die Inflation im Betrachtungszeitraum, zuletzt November 2024 – Oktober 2025 mit 3,19 %. Die Gewerkschaft stellt eine Forderung, die Arbeitgeber legen ein Angebot, und der Abschluss liegt dazwischen. Er hebt nur die Mindestgehälter an. Wer darüber verdient, bekommt die Erhöhung nur, soweit das neue Mindestgehalt sein Gehalt übersteigt; die Überzahlung schrumpft entsprechend.

Was vom Plus netto bleibt, hängt von deinem Gehalt ab: auf jeden zusätzlichen Euro fallen Sozialversicherung und Lohnsteuer zu deinem Grenzsteuersatz, deshalb wächst das Netto prozentuell meist etwas weniger als das Brutto. Ob ein Abschluss reicht, zeigt die Kaufkraft: seit 2018 stiegen die Mindestgehälter im Gewerbe-KV um 41,50 %, die Preise in den Betrachtungszeiträumen um 36,92 %.

Mindestgehälter
Inflation Betrachtungszeitraum

Gewerbe-KV: Gehälter und Preise seit 2017. Wie viel die Gehälter seit 2017 insgesamt gestiegen sind (jede Mindest-Erhöhung auf die vorige gerechnet, zuletzt +41,50 %), gegen die Inflation in den Betrachtungszeiträumen (+36,92 %). Liegt die volle Linie oben, haben die Gehälter an Kaufkraft gewonnen.

Mindestgehälter Angestellte ab 1. Jänner 2026

Gruppe
1. und 2. Jahr
nach 2 Jahren
nach 4 Jahren
nach 5 Jahren
nach 6 Jahren
nach 8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 15 Jahren
Verwendungsgruppe II
2.059,41 €
2.179,68 €
2.315,46 €
2.457,65 €
2.599,83 €
2.742,03 €
2.863,88 €
3.087,28 €
Verwendungsgruppe III
2.528,04 €
2.705,03 €
2.881,97 €
3.058,96 €
3.232,73 €
3.409,53 €
3.561,04 €
3.838,85 €
Verwendungsgruppe IV
3.146,27 €
3.366,49 €
3.586,73 €
3.806,97 €
4.027,20 €
4.247,47 €
4.436,22 €
4.782,32 €
Verwendungsgruppe V
3.919,67 €
4.194,02 €
4.468,41 €
4.742,77 €
5.017,15 €
5.291,57 €
5.526,70 €
5.957,86 €
Verwendungsgruppe VI
5.482,40 €
6.167,67 €
6.853,01 €
Meistergruppe M I
2.427,72 €
2.427,72 €
2.586,57 €
2.745,39 €
2.904,19 €
3.063,05 €
3.199,16 €
3.448,74 €
Meistergruppe M II ohne Fachschule
3.095,50 €
3.095,50 €
3.297,98 €
3.500,52 €
3.703,01 €
3.905,53 €
4.079,13 €
4.397,37 €
Meistergruppe M II mit Fachschule
3.241,68 €
3.241,68 €
3.453,74 €
3.665,79 €
3.877,83 €
4.089,90 €
4.271,68 €
4.605,01 €
Meistergruppe M III
3.542,72 €
3.542,72 €
3.774,51 €
4.006,27 €
4.238,05 €
4.469,81 €
4.668,45 €
5.032,68 €

Verwendungsgruppen I–VI und Meistergruppen M I, M II (ohne und mit Fachschule) und M III; die Stufen richten sich nach den Jahren in der Gruppe. Jede Zelle ist ein eigenes Mindestgrundgehalt für Vollzeit, brutto, 14 × jährlich, nicht kumulativ. Gruppe VI hat nur drei Stufen; Gruppe I gibt es seit 1.1.2026 nicht mehr. Lehrlingseinkommen sind nicht enthalten.

Abschlüsse seit 2017

Jahr
Ab
Mindestgehälter
Ist-Gehälter
Inflation im Zeitraum
2027
1. Jänner 2027
Nächste Runde ab 1. Jänner 2027
3,19 %*
2026
1. Jänner 2026
+2,70 %
–
3,19 %
2025
1. Jänner 2025
+3,90 %
–
3,52 %
2024
1. Jänner 2024
+8,70 % bis 9,00 %
–
8,70 %
2023
1. Jänner 2023
+7,50 % bis 8,00 %
–
7,51 %
2022
1. Jänner 2022
+2,70 % bis 3,10 %
–
2,26 %
2021
1. Jänner 2021
+1,45 %
–
1,48 %
2020
1. Jänner 2020
+2,37 %
–
1,62 %
2019
1. Jänner 2019
+2,50 % bis 3,20 %
–
2,02 %
2018
1. Jänner 2018
+2,00 % bis 2,60 %
–
1,95 %
2017
1. Jänner 2017
+1,00 % bis 1,40 %
–
0,80 %

Häufige Fragen

Noch nicht vereinbart. Unsere Prognose: Mindestgehälter rund +3,20 % (Spanne 2,70 % bis 3,60 %). Sie geht von der Inflation im Betrachtungszeitraum November 2025 – Oktober 2026 aus (3,19 %, teils WIFO-Prognose) und rechnet dazu, wie viel die Branche in den letzten 3 Abschlüssen über oder unter der Inflation abgeschlossen hat.
Laut Gehaltstabelle ab 1. Jänner 2026 zwischen 2.059,41 € (Verwendungsgruppe II, 1. und 2. Jahr) und 6.853,01 € (Verwendungsgruppe VI, nach 5 Jahren) brutto im Monat, 14-mal im Jahr. Das ist die Untergrenze: dein Arbeitgeber darf mehr zahlen (Überzahlung), aber nicht weniger.
Die Verhandlungen beginnen meist im November, die neuen Gehälter gelten ab 1. Jänner. Verhandelt wird gegen die Inflation im Betrachtungszeitraum, den zwölf Monaten vor der Runde (zuletzt November 2024 – Oktober 2025: 3,19 %).
Die Mindest-Erhöhung hebt die Gehaltstabelle an, also die Untergrenze je Gruppe und Stufe. Die Ist-Erhöhung gilt für das tatsächlich gezahlte Gehalt, auch wenn es über dem Mindestgehalt liegt. Ist sie niedriger als die Mindest-Erhöhung, schrumpft die Überzahlung; dein Gehalt darf aber nie unter das neue Mindestgehalt fallen.
Ja. Das Mindestgehalt gilt anteilig zu deiner Arbeitszeit: bei 20 von 40 Wochenstunden die Hälfte. Die Erhöhung in Prozent ist dieselbe wie bei Vollzeit.
Ja. Urlaubs- und Weihnachtsgeld richten sich nach dem Monatsgehalt, das bei der Auszahlung gilt. Eine KV-Erhöhung bekommst du damit 14-mal im Jahr, und beide Sonderzahlungen bleiben bis zum Jahressechstel steuerlich begünstigt.
Dann muss dein Arbeitgeber ab dem Stichtag auf das neue Mindestgehalt deiner Gruppe und Stufe aufzahlen. Prüf deine Einstufung mit der Tabelle auf dieser Seite. Fehlbeträge kannst du nachfordern; viele KVs haben dafür aber kurze Verfallsfristen, deshalb lohnt es sich, früh mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer zu sprechen.
Von 2018 bis 2026 stiegen die Mindestgehälter zusammen um 41,50 %, die Inflation in den Betrachtungszeiträumen um 36,92 %. In 7 von 9 Jahren lag der Abschluss auf oder über der Inflation. Über den ganzen Zeitraum hat der Abschluss die Inflation also ausgeglichen.
  • Tabelle · WKO: Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2026
  • 2027 · GPA: Kollektivvertrag Allgemeines Gewerbe
  • 2026 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2026
  • 2025 · GPA: Gewerbe: Plus 3,9 Prozent auf die Kollektivvertragsgehälter (26.11.2024)
  • 2024 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2024
  • 2023 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2023
  • 2022 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2022 (enthält dieselbe Tabelle)
  • 2021 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2021
  • 2020 · WKO: Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2020
  • 2019 · WKO: Kollektivvertrag Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting, Angestellte, gültig ab 1.1.2019
  • 2018 · WKO: Kollektivvertrag Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting, Angestellte, gültig ab 1.1.2018
  • 2017 · WKO: Kollektivvertrag Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting, Angestellte, gültig ab 1.1.2017