Pension

Pensionserhöhung, Ausgleichszulage, Krankenversicherung und 13. und 14. Pension, mit den Werten je Jahr für Österreich.

Von einer Pension geht weniger ab als von einem Gehalt: nur die Krankenversicherung, keine Pensions- oder Arbeitslosenversicherung, und die Lohnsteuer mit dem Pensionistenabsetzbetrag. Jedes Jahr am 1. Jänner steigen die Pensionen um die Pensionsanpassung, im Jahr nach dem Pensionsantritt nur zum Teil. Zwölf Monatspensionen und die 13. und 14. Pension ergeben das Jahr; liegt das Einkommen unter dem Richtsatz, stockt die Ausgleichszulage auf. Diese Kategorie erklärt die Begriffe mit den Werten je Jahr.

Eckdaten 2026

Pensionserhöhung 2026
2,7 %
2,7 % bis €2.500, + €67,50 über €2.500
Pensionserhöhung 2027
2,95 %
2,95 % bis €6.930, + €204,44 über €6.930
Ausgleichszulage Richtsatz
€1.308,39/Mo
2026, alleinstehend
KV auf die Pension
6 %
seit Juni 2025, auch auf 13. und 14.

Änderungen 2026

  • Pensionserhöhung 2026: 2,7 % bis €2.500, + €67,50 über €2.500; im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt zur Hälfte (§ 108h ASVG). Mehr →
  • Richtsatz der Ausgleichszulage für Alleinstehende €1.308,39 statt €1.273,99. Mehr →

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