Kollektivverträge 2026 und 2027

Mindestgehälter, Erhöhungen und laufende Verhandlungen je Branche in Österreich: was 2026 gilt, was 2027 kommt, jede Runde seit 2017 im Vergleich zur Inflation und mit Quelle je Zahl.

Branchen im Vergleich

Ein Kollektivvertrag (KV) regelt für eine ganze Branche, was jeder Arbeitsvertrag mindestens enthalten muss: die Mindestgehälter je Verwendungsgruppe und Dienstjahr, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zulagen und Arbeitszeit. Fast alle unselbstständig Beschäftigten in Österreich fallen unter einen KV; ein Gehalt darf darüber liegen, aber nie darunter.

Neben den Gehältern regelt ein KV vieles, was im Arbeitsgesetz nur als Rahmen steht: Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Schichtarbeit, Zulagen, Reisekosten und Diäten, die Normalarbeitszeit, teils auch Kündigungsfristen und Ansprüche bei Dienstverhinderung. Abgeschlossen wird er meist von der Wirtschaftskammer und der Gewerkschaft, in manchen Branchen von einem freiwilligen Arbeitgeberverband (im Sozialbereich der SWÖ). Weil fast jeder Betrieb Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer ist, gilt in Österreich für rund 98,00 % der Beschäftigten ein KV, auch für alle, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind.

Jedes Jahr verhandeln Gewerkschaft und Arbeitgeber die Gehälter neu (Handels-KV ab 1. Jänner, IT-KV ab 1. Jänner, Metaller-KV ab 1. November, SWÖ-KV ab 1. Jänner, Gewerbe-KV ab 1. Jänner, Gastro-KV ab 1. Mai, Bau-KV ab 1. Mai, Elektro-KV ab 1. Mai, Banken-KV ab 1. April, Beamten-KV ab 1. Jänner). Ausgangspunkt ist die Inflation der zwölf Monate davor, der Betrachtungszeitraum. Meist gibt es zwei Zahlen: die Mindest-Erhöhung für die Gehaltstabelle und die Ist-Erhöhung für das tatsächlich gezahlte Gehalt.

Alle Abschlüsse zusammengerechnet: Handels-KV 37,53 % gegen 36,62 % Inflation (2018–2026), IT-KV 38,76 % gegen 37,49 % Inflation (2018–2026), Metaller-KV 40,00 % gegen 38,48 % Inflation (2019–2027), SWÖ-KV 42,49 % gegen 41,29 % Inflation (2018–2027), Gewerbe-KV 41,50 % gegen 36,92 % Inflation (2018–2026), Gastro-KV 43,06 % gegen 37,49 % Inflation (2018–2026), Bau-KV 44,43 % gegen 37,97 % Inflation (2018–2026), Elektro-KV 41,94 % gegen 37,46 % Inflation (2018–2026), Banken-KV 42,85 % gegen 37,49 % Inflation (2018–2026), Beamten-KV 45,39 % gegen 44,75 % Inflation (2018–2028). Was davon netto bleibt und ob es für deine Kaufkraft reicht, rechnet jede Branchenseite mit deinem Gehalt.

Branche
2026
Inflation
2027
Verlauf
+2,57 %
3,01 %
≈ +2,70 %verhandelt
+2,75 %
3,52 %
≈ +2,90 %verhandelt
+1,41 %
3,01 %
+1,90 %vereinbart
+2,40 %
3,19 %
+2,30 %vereinbart
+2,70 %
3,19 %
≈ +3,20 %Prognose
+3,03 %
3,52 %
≈ +3,40 %Prognose
+3,59 %
3,52 %
≈ +3,20 %Prognose
+1,85 %
3,33 %
≈ +2,70 %Prognose
+3,14 %
3,52 %
≈ +3,20 %Prognose
+3,30 %
3,01 %
+1,00 %vereinbart

2026 und 2027: Ist-Erhöhung, wo es eine gibt, sonst Mindest-Erhöhung. Inflation im Betrachtungszeitraum der Runde 2026. Verlauf: jede Runde (Balken) gegen die Inflation (Linie), heller Balken = Prognose.

Häufige Fragen

Handels-KV: ≈ +2,70 % (verhandelt); IT-KV: ≈ +2,90 % (verhandelt); Metaller-KV: +1,90 % (vereinbart); SWÖ-KV: +2,30 % (vereinbart); Gewerbe-KV: ≈ +3,20 % (Prognose); Gastro-KV: ≈ +3,40 % (Prognose); Bau-KV: ≈ +3,20 % (Prognose); Elektro-KV: ≈ +2,70 % (Prognose); Banken-KV: ≈ +3,20 % (Prognose); Beamten-KV: +1,00 % (vereinbart). Wo noch verhandelt wird, ist der Wert unsere Prognose aus der Inflation im Betrachtungszeitraum und den letzten Abschlüssen der Branche; Details stehen auf der jeweiligen Branchenseite.
Jede Branche hat ihren eigenen Termin: Handels-KV ab 1. Jänner, IT-KV ab 1. Jänner, Metaller-KV ab 1. November, SWÖ-KV ab 1. Jänner, Gewerbe-KV ab 1. Jänner, Gastro-KV ab 1. Mai, Bau-KV ab 1. Mai, Elektro-KV ab 1. Mai, Banken-KV ab 1. April, Beamten-KV ab 1. Jänner. Verhandelt wird jeweils in den Wochen davor, die Metallindustrie eröffnet im Herbst die Lohnrunde.
Ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebervertretung, der für alle Arbeitsverhältnisse einer Branche gilt. Er legt Mindestgehälter, Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt), Zulagen und Arbeitszeit fest. Dein Arbeitsvertrag darf dich besser stellen, aber nicht schlechter.
Wenn der KV eine Ist-Erhöhung vorsieht, ja: sie gilt für das tatsächlich gezahlte Gehalt. Gibt es nur eine Mindest-Erhöhung, muss dein Gehalt nur so weit steigen, dass es nicht unter das neue Mindestgehalt fällt; im Handel bleibt die Überzahlung zusätzlich in Euro erhalten.
Ja. Der KV gilt für alle Arbeitsverhältnisse in einem Betrieb, der unter ihn fällt, unabhängig davon, ob du Gewerkschaftsmitglied bist (Außenseiterwirkung nach § 12 Arbeitsverfassungsgesetz). Entscheidend ist die Branche deines Arbeitgebers, nicht deine Tätigkeit.
Das ist in Österreich selten. Für manche Bereiche ohne KV legt das Bundeseinigungsamt einen Mindestlohntarif fest, der wie ein KV wirkt. Gibt es auch den nicht, gilt nur, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist; einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht.
  • Handels-KV · Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben
  • IT-KV · Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
  • Metaller-KV · Kollektivvertrag für die Arbeiter:innen bzw. Angestellten der Metalltechnischen Industrie (ausgenommen Berufsgruppe Gießereiindustrie)
  • SWÖ-KV · Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ-KV)
  • Gewerbe-KV · Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung
  • Gastro-KV · Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe (bis Oktober 2024: für Arbeiter:innen)
  • Bau-KV · Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (Arbeiter)
  • Elektro-KV · Kollektivvertrag für die Arbeiter:innen bzw. Angestellten der Elektro- und Elektronikindustrie
  • Banken-KV · Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers
  • Beamten-KV · Gehaltsgesetz 1956 und Vertragsbedienstetengesetz 1948
  • Inflation · Statistik Austria: Verbraucherpreisindex (VPI), Monatswerte
  • Prognose · WIFO: Inflationsprognose

Jede Zahl ist auf der Seite der Branche mit ihrer Quelle belegt (Protokoll, WKO, Gewerkschaft). Weitere Branchen folgen.