Elektro-KV 2026 und Prognose 2027

Um wie viel die Gehälter im Elektro-KV 2027 voraussichtlich steigen, was davon netto bleibt und ob die Abschlüsse seit 2017 mit der Inflation mitgehalten haben. Mit Gehaltstabelle und Mindestgehältern 2026, jeder Erhöhung im Vergleich zur Inflation im Betrachtungszeitraum, einer Prognose für 2027 und einer Netto-Rechnung für dein Gehalt, für Beschäftigte der Elektro- und Elektronikindustrie in Österreich.
Dein Netto 2026 und 2027+75 € vs. 2026
2.954,04 €
pro Monat ab 1. Mai 2027 · Prognose
2.879,53 €
pro Monat seit 1. Mai 2026
Netto 68,16 % SV 18,14 % Lohnsteuer 13,70 %
Netto-Erhöhung
2,59 %
Netto 2027 ÷ Netto 2026
Abzüge auf das Plus
36,32 %
SV + Lohnsteuer ÷ Brutto-Plus
Kollektivvertrag20262027 · Prognose
Min. Gehälter
+2,84 %≈ +3,30 %
Ist-Gehälter
+1,85 %≈ +2,70 %
Inflation
3,33 %3,13 %
Dein Brutto 4.328,00 €4.445,00 €
pro Jahr 60.592,00 €62.230,00 €
Dein Netto 2.879,53 €2.954,04 €
pro Jahr 41.339,27 €42.415,81 €
Kaufkraft
−1,56 %+0,18 %

Erhöhung verglichen mit Inflation

Mindestgehälter (Ø aller Stufen)
Ist-Gehälter
Inflation Betrachtungszeitraum

Hauptbeschäftigung

€

Runde 2027

  1. Abschluss 2027, Prognose≈ +2,70 %
    Spanne 1,70 % bis 3,20 %, aus der Inflation und den letzten 3 Abschlüssen · gilt ab 1. Mai 2027
  2. Verhandlungsbeginn
    ca. März 2027
  3. Inflation im BetrachtungszeitraumØ 3,13 %
    März 2026 – Februar 2027 · davon 5 Monate Prognose
  4. Abschluss 2026
    vereinbart am 28. Mai 2026 · gilt ab 1. Mai 2026
    Mindestgehälter+3,00 %
    Ist-Gehälter+1,85 %
    Mindestgehälter nur in der Grundstufe

Noch keine Verhandlungstermine oder Forderungen veröffentlicht (Stand 25.10.2026); die Runde beginnt üblicherweise im März. Der Abschluss 2026 hat 12 Monate Laufzeit; bereits fixiert sind die Schichtzulagen ab 1.5.2027 (2. Schicht 1,364 €, 3. Schicht/Nacht 4,000 €) und 1.5.2028 (2. Schicht 1,500 €) sowie die Freizeitoption bis 2030.

Deine Einstufung im KV

Fpro Monat
Mindestgehalt 20264.266,08 €
pro Jahr59.725,12 €
Mindestgehalt 2027, Prognose≈ 4.406,86 €
Dein Brutto4.328,00 €
Überzahlung+61,92 € (+1,45 %)
Überzahlung 2027, Prognose≈ +38,14 € (+0,87 %)
Nächste Stufe: nach 10 J.+75,51 €
Nächste Gruppe: G+640,28 €

Das regelt der Elektro-KV

Der Elektro-KV, offiziell „Kollektivvertrag für die Arbeiter:innen bzw. Angestellten der Elektro- und Elektronikindustrie“, gilt für Beschäftigte der Elektro- und Elektronikindustrie. Ausgehandelt wird er zwischen WKÖ Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) und PRO-GE (Arbeiter:innen) und Gewerkschaft GPA (Angestellte, bis 2020 GPA-djp). Er legt für 11 Gruppen mit bis zu 5 Stufen je ein Mindestgehalt fest, derzeit von 2.553 € bis 9.557 € brutto im Monat; dazu kommen Vorrückungen, die mit den Dienstjahren dazukommen. Ausgezahlt wird 14-mal im Jahr: das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld stehen im KV und sind steuerlich begünstigt.

Jedes Jahr wird neu verhandelt, meist ab März; die Erhöhung gilt ab 1. Mai. Ausgangspunkt ist die Inflation im Betrachtungszeitraum, zuletzt März 2025 – Februar 2026 mit 3,33 %. Die Gewerkschaft stellt eine Forderung, die Arbeitgeber legen ein Angebot, und der Abschluss liegt dazwischen. Er hat meist zwei Zahlen: die Mindest-Erhöhung für die Gehaltstabelle und die Ist-Erhöhung für das Gehalt, das du tatsächlich bekommst, auch mit Überzahlung.

Was vom Plus netto bleibt, hängt von deinem Gehalt ab: auf jeden zusätzlichen Euro fallen Sozialversicherung und Lohnsteuer zu deinem Grenzsteuersatz, deshalb wächst das Netto prozentuell meist etwas weniger als das Brutto. Ob ein Abschluss reicht, zeigt die Kaufkraft: seit 2018 stiegen die Ist-Gehälter im Elektro-KV um 41,94 %, die Preise in den Betrachtungszeiträumen um 37,46 %.

Ist-Gehälter
Inflation Betrachtungszeitraum

Elektro-KV: Gehälter und Preise seit 2017. Wie viel die Gehälter seit 2017 insgesamt gestiegen sind (jede Ist-Erhöhung auf die vorige gerechnet, zuletzt +41,94 %), gegen die Inflation in den Betrachtungszeiträumen (+37,46 %). Liegt die volle Linie oben, haben die Gehälter an Kaufkraft gewonnen.

Mindestgehälter ab 1. Mai 2026

Gruppe
Grundstufe
nach 2 J.
nach 4 J.
nach 7 J.
nach 10 J.
A
2.553,12 €
B
2.579,44 €
2.626,26 €
2.673,08 €
2.696,49 €
2.719,90 €
C
2.820,64 €
2.902,80 €
2.984,96 €
3.026,04 €
3.067,12 €
D
3.009,82 €
3.097,50 €
3.185,18 €
3.229,02 €
3.272,86 €
E
3.449,08 €
3.583,02 €
3.716,96 €
3.783,93 €
3.850,90 €
F
3.888,53 €
4.039,55 €
4.190,57 €
4.266,08 €
4.341,59 €
G
4.472,11 €
4.645,81 €
4.819,51 €
4.906,36 €
4.993,21 €
H
4.905,47 €
5.095,98 €
5.286,49 €
5.381,75 €
5.477,01 €
I
6.002,02 €
6.235,15 €
6.468,28 €
6.584,85 €
6.701,42 €
J
6.589,71 €
6.845,64 €
7.101,57 €
7.229,54 €
7.357,51 €
K
8.711,74 €
9.050,03 €
9.219,18 €
9.388,33 €
9.557,48 €

Vorrückungswerte (Euro je Vorrückung)

Gruppe
Erster Wert
Zweiter Wert
B
46,82 €
23,41 €
C
82,16 €
41,08 €
D
87,68 €
43,84 €
E
133,94 €
66,97 €
F
151,02 €
75,51 €
G
173,70 €
86,85 €
H
190,51 €
95,26 €
I
233,13 €
116,57 €
J
255,93 €
127,97 €
K
338,29 €
169,15 €

Einheitliches Entgeltsystem für Arbeiter:innen und Angestellte, Beschäftigungsgruppen A–K. Die Grundstufe ist das Einstiegsentgelt; A hat nur sie. Bei jeder Vorrückung kommt ein fixer Euro-Vorrückungswert dazu: B–J nach 2 und 4 Jahren in der Gruppe der erste, nach 7 und 10 Jahren der zweite Wert; K nach 2 Jahren der erste, nach 4, 7 und 10 Jahren der zweite. Der zweite Wert ist halb so hoch wie der erste. Die Stufen "nach X J." sind die publizierten Gesamtbeträge, nicht zusätzlich zu addieren. Seit 1.5.2026 erhöhen die Runden nur die Grundstufe, die Vorrückungswerte bleiben auf dem Stand vom 1.5.2025. Lehrlingseinkommen sind nicht enthalten.

Abschlüsse seit 2017

Jahr
Ab
Mindestgehälter
Ist-Gehälter
Inflation im Zeitraum
2027
1. Mai 2027
Nächste Runde ab 1. Mai 2027
3,13 %*
2026
1. Mai 2026
+3,00 % (Grundstufe)
+1,85 %, + 22 €
3,33 %
2025
1. Mai 2025
+3,00 %
+2,75 %, höchstens 115 €
2,75 %
2024
1. Mai 2024
+7,50 %
+6,80 %
6,76 %
2023
1. Mai 2023
+9,90 %
+9,90 %, mind. 325 €
9,47 %
2022
1. Mai 2022
+5,00 %
+4,80 %, mind. 130 €
3,50 %
2021
1. Mai 2021
+2,00 %
+2,00 %
1,27 %
2020
1. Mai 2020
+1,60 %
+1,60 %
1,58 %
2019
1. Mai 2019
+3,40 %
+3,20 %
1,96 %
2018
1. Mai 2018
+3,20 %
+3,10 %
2,05 %
2017
1. Mai 2017
+1,70 %
+1,60 %
1,06 %

Häufige Fragen

Noch nicht vereinbart. Unsere Prognose: Mindestgehälter rund +3,30 % (Spanne 2,60 % bis 3,90 %), Ist-Gehälter rund +2,70 %. Sie geht von der Inflation im Betrachtungszeitraum März 2026 – Februar 2027 aus (3,13 %, teils WIFO-Prognose) und rechnet dazu, wie viel die Branche in den letzten 3 Abschlüssen über oder unter der Inflation abgeschlossen hat.
Laut Gehaltstabelle ab 1. Mai 2026 zwischen 2.553,12 € (A, Grundstufe) und 9.557,48 € (K, nach 10 J.) brutto im Monat, 14-mal im Jahr. Das ist die Untergrenze: dein Arbeitgeber darf mehr zahlen (Überzahlung), aber nicht weniger.
Die Verhandlungen beginnen meist im März, die neuen Gehälter gelten ab 1. Mai. Verhandelt wird gegen die Inflation im Betrachtungszeitraum, den zwölf Monaten vor der Runde (zuletzt März 2025 – Februar 2026: 3,33 %).
Die Mindest-Erhöhung hebt die Gehaltstabelle an, also die Untergrenze je Gruppe und Stufe. Die Ist-Erhöhung gilt für das tatsächlich gezahlte Gehalt, auch wenn es über dem Mindestgehalt liegt. Ist sie niedriger als die Mindest-Erhöhung, schrumpft die Überzahlung; dein Gehalt darf aber nie unter das neue Mindestgehalt fallen.
Ja. Das Mindestgehalt gilt anteilig zu deiner Arbeitszeit: bei 20 von 40 Wochenstunden die Hälfte. Die Erhöhung in Prozent ist dieselbe wie bei Vollzeit.
Ja. Urlaubs- und Weihnachtsgeld richten sich nach dem Monatsgehalt, das bei der Auszahlung gilt. Eine KV-Erhöhung bekommst du damit 14-mal im Jahr, und beide Sonderzahlungen bleiben bis zum Jahressechstel steuerlich begünstigt.
Dann muss dein Arbeitgeber ab dem Stichtag auf das neue Mindestgehalt deiner Gruppe und Stufe aufzahlen. Prüf deine Einstufung mit der Tabelle auf dieser Seite. Fehlbeträge kannst du nachfordern; viele KVs haben dafür aber kurze Verfallsfristen, deshalb lohnt es sich, früh mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer zu sprechen.
Von 2018 bis 2026 stiegen die Ist-Gehälter zusammen um 41,94 %, die Inflation in den Betrachtungszeiträumen um 37,46 %. In 8 von 9 Jahren lag der Abschluss auf oder über der Inflation. Über den ganzen Zeitraum hat der Abschluss die Inflation also ausgeglichen.
  • Tabelle · WKO: Gehaltsordnung Elektro- und Elektronikindustrie, Angestellte, gültig ab 1.5.2026
  • 2026–2027 · WKO: Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2026 (Wien, 28.5.2026)
  • 2025 · WKO: Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2025 (Wien, 6.6.2025), mit Beilage 3 Rezessionsoption
  • 2024 · WKO: Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2024 (Wien, 22.4.2024)
  • 2023 · WKO: Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2023 (Wien, 19.4.2023)
  • 2022 · WKO: Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2022 (Wien, 6.5.2022)
  • 2021 · WKO: Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2021 (Wien, 28.4.2021)
  • 2020 · FEEI (OTS): 2020: Elektro- und Elektronikindustrie schließt Kollektivvertragsverhandlungen ab (19.5.2020)
  • 2019 · FEEI/GPA-djp/PRO-GE: Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2019 (Wien, 2.4.2019)
  • 2018 · WKO: Gehaltsordnung Elektro- und Elektronikindustrie, Angestellte, gültig ab 1.5.2018
  • 2017 · WKO: Gehaltsordnung Elektro- und Elektronikindustrie, Angestellte, gültig ab 1.5.2017