Lohnsteuer

Die monatlich einbehaltene Einkommensteuer auf Arbeitslohn, mit Tarif-Eckwerten.

Definition

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer, die der Dienstgeber bei nichtselbständiger Arbeit monatlich einbehält und ans Finanzamt abführt. Bemessungsgrundlage ist das Brutto abzüglich der Dienstnehmer-SV und allfälliger Werbungskosten. Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag oder der Familienbonus werden direkt von der Steuer abgezogen. Über die Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) wird am Jahresende exakt abgerechnet.

Tarif-Eckwerte (2026)

Steuerfrei bis€ 13.539pro Jahr, 0 % Tarifsteuer
Eingangssteuersatz20 %erste Stufe über dem Freibetrag
Spitzensteuersatz55 %für sehr hohe Einkommen
Verkehrsabsetzbetrag€ 496jährlich, direkt von der Steuer

Beispiel: Brutto € 3.500,00/Monat, Wien (2026)

Bei Brutto € 3.500,00/Monat in Wien (ohne Kinder, ohne Absetzbeträge) fällt eine laufende Lohnsteuer von € 404,09/Monat an, das sind rund 11,5 % des Brutto. Der Grenzsteuersatz auf den nächsten verdienten Euro liegt bei 30 %. Übers Jahr summiert sich die Lohnsteuer auf € 5.160,18 (inklusive der begünstigt besteuerten Sonderzahlungen).

Siehe auch

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Quellen: §§ 33, 47, 66, 67 EStG, Lohnsteuerrichtlinien, Tarif 2026.

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