Lohnsteuer
Die monatlich einbehaltene Einkommensteuer auf Arbeitslohn, mit Tarif-Eckwerten.Definition
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer, die der Dienstgeber bei nichtselbständiger Arbeit monatlich einbehält und ans Finanzamt abführt. Bemessungsgrundlage ist das Brutto abzüglich der Dienstnehmer-SV und allfälliger Werbungskosten. Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag oder der Familienbonus werden direkt von der Steuer abgezogen. Über die Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) wird am Jahresende exakt abgerechnet.
Tarif-Eckwerte (2026)
Beispiel: Brutto € 3.500,00/Monat, Wien (2026)
Bei Brutto € 3.500,00/Monat in Wien (ohne Kinder, ohne Absetzbeträge) fällt eine laufende Lohnsteuer von € 404,09/Monat an, das sind rund 11,5 % des Brutto. Der Grenzsteuersatz auf den nächsten verdienten Euro liegt bei 30 %. Übers Jahr summiert sich die Lohnsteuer auf € 5.160,18 (inklusive der begünstigt besteuerten Sonderzahlungen).
Siehe auch
- Einkommensteuertarif, die sieben Tarifstufen und die Formel.
- Laufende und sonstige Bezüge, warum 13./14. nur mit 6 % besteuert werden.
- Familienbonus Plus, Absetzbetrag, der die Lohnsteuer direkt senkt.
- Nettobezug, was nach Steuer und SV übrig bleibt.
Quellen: §§ 33, 47, 66, 67 EStG, Lohnsteuerrichtlinien, Tarif 2026.