Familienbonus Plus

Der direkte Absetzbetrag, €2.000/Jahr pro Kind unter 18, €700 ab 18, vom Tarif-Ergebnis abgezogen.

Definition

Der Familienbonus Plus nach §33 Abs 3a EStG ist ein Absetzbetrag, der direkt vom Tarifsteuer-Ergebnis abgezogen wird, kein Freibetrag im klassischen Sinn. Für Kinder unter 18 beträgt er € 166,68/Monat (= € 2.000,16/Jahr), für Kinder über 18 (mit Familienbeihilfe-Anspruch) € 58,34/Monat (= € 700,08/Jahr). Die Beträge sind seit 2024 fixiert und werden nicht inflationsangepasst. Üblicherweise wird der Familienbonus vollständig von einem Elternteil bezogen (max. 100 %), kann aber 50/50 geteilt werden, der laufende Lohnsteuerabzug erfolgt automatisch über die Lohnverrechnung, sofern der DG informiert wurde.

Beträge nach Jahr

2026 direkt aus der Rechenlogik gelesen; 2024 / 2025 historisch fixiert (in dieser Periode unverändert seit der Reform 2024). Beträge sind explizit NICHT inflationsangepasst, nur eine EStG-Änderung verschiebt sie. 2027 noch nicht festgesetzt (»—«), aber bei Fortbestand der aktuellen Rechtslage gleich wie 2026.

Position
2024
2025
2026
2027
Kind unter 18 (Monat)
€ 166,68
€ 166,68
€ 166,68
Kind unter 18 (Jahr)
€ 2.000,16
€ 2.000,16
€ 2.000,16
Kind ab 18 (Monat)
€ 58,34
€ 58,34
€ 58,34
Kind ab 18 (Jahr)
€ 700,08
€ 700,08
€ 700,08

Siehe auch

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Quellen: § 33 Abs 3a EStG 1988 (RIS), BMF Steuertarif & Absetzbeträge 2026, WKO Steuern 2026.

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