Familienbonus Plus
Der direkte Absetzbetrag, €2.000/Jahr pro Kind unter 18, €700 ab 18, vom Tarif-Ergebnis abgezogen.Definition
Der Familienbonus Plus nach §33 Abs 3a EStG ist ein Absetzbetrag, der direkt vom Tarifsteuer-Ergebnis abgezogen wird, kein Freibetrag im klassischen Sinn. Für Kinder unter 18 beträgt er € 166,68/Monat (= € 2.000,16/Jahr), für Kinder über 18 (mit Familienbeihilfe-Anspruch) € 58,34/Monat (= € 700,08/Jahr). Die Beträge sind seit 2024 fixiert und werden nicht inflationsangepasst. Üblicherweise wird der Familienbonus vollständig von einem Elternteil bezogen (max. 100 %), kann aber 50/50 geteilt werden, der laufende Lohnsteuerabzug erfolgt automatisch über die Lohnverrechnung, sofern der DG informiert wurde.
Beträge nach Jahr
2026 direkt aus der Rechenlogik gelesen; 2024 / 2025 historisch fixiert (in dieser Periode unverändert seit der Reform 2024). Beträge sind explizit NICHT inflationsangepasst, nur eine EStG-Änderung verschiebt sie. 2027 noch nicht festgesetzt (»—«), aber bei Fortbestand der aktuellen Rechtslage gleich wie 2026.
Siehe auch
- Einkommensteuertarif (§33 EStG) , das Tarif-Ergebnis, von dem der Familienbonus direkt abgezogen wird.
Quellen: § 33 Abs 3a EStG 1988 (RIS), BMF Steuertarif & Absetzbeträge 2026, WKO Steuern 2026.