Beihilfen & Absetzbeträge
Familienbonus, Pendlerpauschale, AVAB / AEAB.Absetzbeträge und Pauschbeträge entlasten gezielt bestimmte Lebensumstände: Familienbonus für Kinder, Pendlerpauschale und Pendlereuro für den Arbeitsweg, AVAB/AEAB für Alleinverdiener/Alleinerziehende. Im Gegensatz zu Sonderausgaben (die nur die Steuerbemessungsgrundlage reduzieren) werden Absetzbeträge direkt von der Tarifsteuer abgezogen, €1 Absetzbetrag = €1 weniger Steuer.
Eckdaten 2026
Änderungen 2026
- Pendlereuro auf €6/km/Jahr verdreifacht (Abgabenänderungsgesetz 2025), ergibt bei 30 km Pendelweg €180/Jahr direkten Steuerabzug zusätzlich zur Pendlerpauschale. Mehr →
- Verkehrsabsetzbetrag (Basis €496/Jahr) und Einschleifgrenzen um die Inflationsanpassung 2026 angehoben.
- AVAB-Partnereinkommens-Grenze auf €7.411/Jahr indexiert (2025: €7.284).
Begriffe in diesem Thema
- Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
Absetzbetrag für Alleinerziehende, identische Staffel wie AVAB, mutuell ausschließend.
- Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
Absetzbetrag für Familien mit nur einem Erwerbseinkommen, §33 Abs 4 Z 1 EStG, gestaffelt nach Kinderzahl.
- Behindertenfreibetrag
§ 35 EStG Pauschalbetrag nach anerkanntem Behinderungsgrad, 8 Stufen von 25 % bis 95 %+.
- Familienbonus Plus
Absetzbetrag pro Kind, €166,68/Mo unter 18, €58,34 ab 18, direkt vom Tarif abgezogen.
- Gewerkschaftsbeitrag
Werbungskosten, voll abzugsfähig ohne Höchstbetrag, Ersparnis am Grenzsteuersatz.
- Kirchenbeitrag
Sonderausgabe, gedeckelt auf €600 / Jahr, Ersparnis am Grenzsteuersatz (nicht €1-für-€1).
- Mehrkindzuschlag (§ 9 FLAG)
€24,40 / Monat je Kind ab dem dritten, einkommens-getestet (€55.000 Familieneinkommen).
- Pendlerpauschale & Pendlereuro
§16 EStG Pauschale plus §33-Absetzbetrag, was Pendler Brutto-zu-Netto-mäßig entlastet.
- Unterhaltsabsetzbetrag
Absetzbetrag für unterhaltszahlende Elternteile, gestaffelt pro Kind, monatlich angerechnet.
Verwandte Begriffe
- Einkommensteuertarif (§ 33 EStG)Steuer
Absetzbeträge wirken anders als Pauschbeträge: sie reduzieren die berechnete Tarifsteuer direkt um €1 je €1 Absetzbetrag, während Pauschbeträge die Bemessungsgrundlage senken (Wirkung = Grenzsteuersatz × Betrag).
- Sonderbezüge (13. & 14. Gehalt)Steuer
Die §67 Begünstigung der Sonderbezüge ist quasi der "größte Absetzbetrag" im System, wirkt aber strukturell anders (eigene Staffel-Sätze auf das 13./14. Gehalt).