Beihilfen & Absetzbeträge

Familienbonus, Pendlerpauschale, AVAB / AEAB.

Absetzbeträge und Pauschbeträge entlasten gezielt bestimmte Lebensumstände: Familienbonus für Kinder, Pendlerpauschale und Pendlereuro für den Arbeitsweg, AVAB/AEAB für Alleinverdiener/Alleinerziehende. Im Gegensatz zu Sonderausgaben (die nur die Steuerbemessungsgrundlage reduzieren) werden Absetzbeträge direkt von der Tarifsteuer abgezogen, €1 Absetzbetrag = €1 weniger Steuer.

Eckdaten 2026

Familienbonus Plus < 18
€166,68/Mo
€2.000,16 / Jahr
Familienbonus Plus ≥ 18
€58,34/Mo
unverändert seit 2024
Pendlereuro 2026
€6/km/Jahr
AbgÄG 2025: verdreifacht von €2
AVAB 1 Kind
€612/Jahr
+€273 je weiterem Kind ab dem 3.

Änderungen 2026

  • Pendlereuro auf €6/km/Jahr verdreifacht (Abgabenänderungsgesetz 2025), ergibt bei 30 km Pendelweg €180/Jahr direkten Steuerabzug zusätzlich zur Pendlerpauschale. Mehr →
  • Verkehrsabsetzbetrag (Basis €496/Jahr) und Einschleifgrenzen um die Inflationsanpassung 2026 angehoben.
  • AVAB-Partnereinkommens-Grenze auf €7.411/Jahr indexiert (2025: €7.284).

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