Mehrkindzuschlag (§ 9 FLAG)

Transferleistung für Familien mit drei oder mehr Kindern, €24,40 / Monat je Kind ab dem dritten, einkommensabhängig.

Definition

Der Mehrkindzuschlag nach § 9 Familienlasten­ausgleichsgesetz (FLAG) ist ein zusätzlicher Transfer für Familien mit drei oder mehr Kindern. Anspruch: € 24/Monat je Kind ab dem dritten, sofern das Familieneinkommen des Vorjahres unter € 55.000 liegt. Im Gegensatz zu Absetzbeträgen wirkt er nicht steuerreduzierend sondern wird im Rahmen der Veranlagung ausgezahlt.

Eckdaten 2026

Parameter
Wert
Betrag je Kind ab 3.
€ 24 / Monat
Familieneinkommens-Grenze (Vorjahr)
€ 55.000 / Jahr
Anspruch ab
3. Kind
Auszahlung
Veranlagung (jährlich)

Beispiel: Familie mit 4 Kindern, Einkommen 48.000 €

Familie mit vier Kindern und Vorjahres-Familieneinkommen 48.000 € (unter der Grenze von € 55.000). Mehrkindzuschlag fällt für das 3. und 4. Kind an: 2 × € 24/Monat = € 49/Monat = € 586/Jahr. Wird über die Veranlagung erstattet, nicht laufend mit dem Gehalt ausgezahlt.

Siehe auch

  • Familienbonus Plus , monatlicher Steuerabzug pro Kind (€ 166,68 unter 18), kein Familieneinkommens-Limit.
  • AVAB , Absetzbetrag für Alleinverdiener, kombinierbar mit Mehrkindzuschlag.
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Quellen: § 9 FLAG 1967 (RIS), BMF Familienleistungen.

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