Sonderbezüge (13. & 14. Gehalt)
§67 EStG, niedrigere Lohnsteuer, jährlicher SV-Deckel, was Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausmacht.Definition
Sonderbezüge sind Zahlungen neben dem laufenden Monatsgehalt, in Österreich vor allem das 13. (Urlaubsgeld) und das 14. (Weihnachtsgeld). Sie werden steuerlich begünstigt: nach §67 EStG gilt eine eigene Staffel statt des progressiven Tarifs, nur 17,07 % SV (KV + PV + AV, kein AK, kein WBF), und ein jährlicher Freibetrag von € 620 (2026). Sozialversicherungsrechtlich gilt zusätzlich ein Jahresdeckel von 2 × HBG/Mo = € 13.860 (2026), der über beide Bezüge summiert wird.
Beispiel: Brutto € 6.980 / Monat (Wien, 2026)
Pro Sonderbezug wird zunächst die SV vom Brutto abgezogen. Beim 13. ist das die volle Quote (€ 6.980 × 17,07 % = € 1.191,49). Beim 14. greift der Jahresdeckel: € 13.860 − € 6.980 = € 6.880 sind noch SV-fähig, der Rest (€ 100) bleibt SV-frei. Anschließend kommt der Freibetrag von € 620 (einmal pro Jahr, wird konventionell vom 13. abgezogen) und die §67-Staffel mit 6 % auf den ersten Slot bis € 24.380. Heraus kommen € 5.478,40 Netto beim 13. und € 5.457,25 Netto beim 14.
§67-Staffel nach Jahr
Werte gelten für das §67-Steuersatz-Modell NACH Abzug von SV und Freibetrag. Sätze sind fix; Schwellen werden jährlich per Inflationsanpassungsverordnung angepasst. 2026 direkt aus der Rechenlogik; 2025 historisch fixiert; 2027 noch nicht festgesetzt (»—«).
Siehe auch
- Höchstbeitragsgrundlage (HBG) , der SV-Deckel, der beim 14. Bezug greifen kann, wenn Brutto über HBG/Mo liegt.
Quellen: § 67 EStG 1988 (RIS), ASVG (HBG Sonderzahlungen), BGBl. II Nr. 191/2025 (Inflationsanpassung 2026), BGBl. II Nr. 263/2025 (SV-Werte 2026).