Sachbezug

Geldwerter Vorteil wie Dienstwagen oder Dienstwohnung, erhöht die Steuer- und SV-Basis.

Definition

Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, den der Arbeitgeber dem Dienstnehmer zusätzlich zum Gehalt einräumt: Dienstwagen zur Privatnutzung, Dienstwohnung, Mahlzeiten, vergünstigte Personalkredite, etc. Steuerlich behandelt nach § 15 Abs 2 EStG als Teil der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; sozialversicherungsrechtlich nach § 49 Abs 1 ASVG als Teil der Beitragsgrundlage. Die Bewertung erfolgt nach der Sachbezugswerteverordnung (BGBl. II Nr. 416/2001 idgF): für die häufigen Tatbestände wie Dienstauto und Wohnung gelten fixe Berechnungssätze, sonstige Vorteile werden zum gemeinen Wert angesetzt.

Warum ein hoher Sachbezug das Bar-Netto drücken kann

Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für SV und Lohnsteuer, wird selbst aber nicht in Bar ausgezahlt. SV und LSt werden auf Brutto + Sachbezug berechnet, abgezogen wird aber nur vom Bar-Brutto. Solange der Sachbezug deutlich kleiner als der Bar-Brutto bleibt (typischer Dienstwagen €720/Mo bei €4.000+ Bar-Brutto), bleibt das Bar-Netto positiv. Wenn der Sachbezug größer wird als das Bar-Brutto und gleichzeitig der Grenzsteuersatz im oberen Tarifbereich liegt, kann die auf das Gesamteinkommen berechnete Lohnsteuer das Bar-Brutto übersteigen, das angezeigte Bar-Netto wird rechnerisch negativ. In der Praxis verrechnen Arbeitgeber und Arbeitnehmerveranlagung die Differenz, der Effekt ist also primär eine Cashflow-Frage.

Sachbezugswerteverordnung — wichtigste Tatbestände 2026

Werte für Lohnzettel-relevante Standardfälle. Quelle: BGBl. II Nr. 416/2001 in der für 2026 geltenden Fassung; CO2-Schwellen + Höchstwerte angepasst durch BGBl. II Nr. 262/2025.

Tatbestand
Bemessungsbasis
Sachbezugswert
Hinweis
Dienstauto, CO2 ≤ 126 g/km (2026)
Anschaffungskosten
1,5 % / Monat
gedeckelt bei € 720 / Mo
Dienstauto, CO2 > 126 g/km
Anschaffungskosten
2,0 % / Monat
gedeckelt bei € 960 / Mo
Elektroauto (0 g CO2)
0 % / Monat
auch privates Laden steuerfrei
Dienstwohnung
Wohnnutzfläche × Richtwert
€ 7,50–10,50 / m² / Mo
je Bundesland (RWG-Werte 2026)
Essensgutscheine
pro Arbeitstag
bis € 8,00 steuerfrei
darüber Sachbezug
Lebensmittelgutscheine
pro Arbeitstag
bis € 2,00 steuerfrei
darüber Sachbezug

Siehe auch

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Quellen: § 15 Abs 2 EStG 1988 (RIS), § 49 Abs 1 ASVG, Sachbezugswerteverordnung (BGBl. II Nr. 416/2001 idgF), BGBl. II Nr. 262/2025 (CO2-Anpassung Dienstauto 2026), BMF "Lohnsteuerrichtlinien 2026" Rz 138 ff.

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