Negativsteuer (SV-Rückerstattung)

Gutschrift für Wenigverdiener über die Arbeitnehmerveranlagung, 55 % der SV zurück, nicht am Lohnzettel.

Definition

Die Negativsteuer (auch SV-Rückerstattung) ist eine Gutschrift für Wenigverdiener, die so wenig verdienen, dass keine Lohn- bzw. Einkommensteuer anfällt. Ergibt sich rechnerisch eine Einkommensteuer unter null, werden 55 % der Sozialversicherungsbeiträge als Gutschrift zurückgezahlt, gedeckelt mit einem jährlichen Höchstbetrag. Wichtig: Das läuft über die Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) und steht nicht am Lohnzettel, im monatlichen Netto ist es daher nicht enthalten.

Wie es funktioniert

  • Arbeitnehmer: 55 % der SV-Beiträge werden erstattet, höchstens ein indexierter Jahresbetrag (Referenz 2024: 487 €, mit Pendlerpauschale rund 608 €).
  • Pensionisten: 80 % der SV-Beiträge, ebenfalls gedeckelt (Referenz 2024: rund 710 €).
  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag / SV-Bonus: Bei niedrigem Einkommen erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag (einschleifend), und damit auch der maximale Erstattungsbetrag.
  • Höchstbeträge sind indexiert: Sie werden jährlich an die Inflation angepasst, die exakt geltenden Werte stehen beim BMF.

Warum es nicht im Netto steht

Der Rechner bildet den Lohnzettel ab, also das, was der Dienstgeber monatlich abrechnet und auszahlt. Die Negativsteuer entsteht erst bei der Veranlagung nach Jahresende und wird vom Finanzamt gutgeschrieben. Das monatliche Netto ist deshalb korrekt, die Erstattung kommt zusätzlich über die Steuererklärung, die du dafür einreichen musst.

Siehe auch

Im Brutto-Netto-Rechner ausprobieren

Quellen: § 33 Abs 8 EStG 1988 (RIS); BMF, „Absetzbeträge bei niedrigen Einkommen (Negativsteuer)“. Höchstbeträge werden jährlich indexiert; Referenzwerte 2024.