Umsatzsteuerbefreiung bis zur Umsatzgrenze, ohne Vorsteuerabzug, relevant bei Werkvertrag und EPU.
Definition
Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) befreit Unternehmer mit einem Brutto-Jahresumsatz bis € 55.000 (2026) von der Umsatzsteuer. Wer sie nutzt, weist keine USt aus, darf im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen. Ein Verzicht (Option zur Regelbesteuerung) ist möglich.
Warum das bei Honoraren zählt
Bei einem Werkvertrag oder als EPU entscheidet die Grenze, ob auf das Honorar 20 % USt kommen. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggeber ist die USt aber ein Durchlaufposten, seine echten Kosten bleiben das Netto-Honorar.