Steuer
Die Einkommensteuer (§ 33 EStG) ist die zentrale Belastung des Erwerbseinkommens in Österreich. Sieben Tarifstufen von 0 % bis 55 % werden seit 2023 jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst (Inflationsanpassungsverordnung), um die kalte Progression einzudämmen. Sonderbezüge (13./14. Gehalt) werden nach § 67 EStG begünstigt besteuert.
Eckdaten 2026
Änderungen 2026
Begriffe in diesem Thema
- Basispauschalierung (§ 17 EStG)
Betriebsausgaben pauschal: 15 % des Umsatzes (max 63.000 EUR), beratend 6 %. Vorjahresumsatz bis 420.000 EUR.
- Einkommensteuertarif (§ 33 EStG)
Die progressive Tarifformel, sieben Stufen von 0 % bis 55 %, jährlich inflationsangepasst.
- Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG)
Senkt den steuerpflichtigen Gewinn: Grundfreibetrag 15 % bis 33.000 EUR (max 4.950 EUR), darüber investitionsbedingt. Für Selbstständige und EPU.
- Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG)
Zusätzlicher Betriebsausgabenabzug für Anschaffungen: 20 %, für ökologische Wirtschaftsgüter 22 %, Bemessungsgrenze 1 Mio. EUR pro Jahr. Nicht neben dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag für dasselbe Wirtschaftsgut, und nicht bei Pauschalierung.
- Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs 3a)
Einkommensteuer-Pauschale für kleine Betriebe: 45 % der Einnahmen, Dienstleistung 20 %. Umsatz bis 55.000 EUR.
- Kleinunternehmerregelung (USt)
Bis 55.000 EUR Brutto-Jahresumsatz keine Umsatzsteuer und kein Vorsteuerabzug. Relevant bei Werkvertrag und EPU.
- Negativsteuer (SV-Rückerstattung)
Gutschrift für Wenigverdiener, 55 % der SV zurück über die Veranlagung, nicht am Lohnzettel.
- Sachbezug
§15 EStG geldwerter Vorteil, erhöht Steuer- und SV-Basis, kann das Bar-Netto bei sehr hohen Werten drücken.
- Sonderbezüge (13. & 14. Gehalt)
§67 EStG, niedrigere Lohnsteuer, jährlicher SV-Deckel, was Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausmacht.
- Steuerkeil
Der gesamte Wedge zwischen DG-Kosten und DN-Netto, Maß für die Lohnnebenkosten-Belastung.
Verwandte Begriffe
- SV-Beitragssätze (§ 51 ASVG)SV
Die SV-Beiträge werden VOR der Steuerberechnung abgezogen, die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer ist immer Brutto minus SV minus Werbungskosten.
- Familienbonus PlusBeihilfe
Der Familienbonus Plus reduziert nicht die Bemessungsgrundlage, sondern wird direkt vom Tarif abgezogen (€1-für-€1).
- Lohnkosten (DG gesamt)DG
Auf der Dienstgeberseite kommen oben drauf etwa 30 % Lohnnebenkosten, die Lohnsteuer ist nur ein Teil der gesamten Lohnabgabenlast.