Steuer

Einkommensteuer, Tarif, Lohnsteuer-Konzepte.

Die Einkommensteuer (§ 33 EStG) ist die zentrale Belastung des Erwerbseinkommens in Österreich. Sieben Tarifstufen von 0 % bis 55 % werden seit 2023 jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst (Inflationsanpassungsverordnung), um die kalte Progression einzudämmen. Sonderbezüge (13./14. Gehalt) werden nach § 67 EStG begünstigt besteuert.

Eckdaten 2026

Grundfreibetrag
€13.539
bis hier 0 % Tarifsteuer
Spitzensteuersatz
50 % / 55 %
ab €1 Mio. zeitlich befristet bis 2029
Inflations­anpassung 2026
+1,7333 %
= ⅔ × 2,6 % Inflation
Sonderbezüge §67 Eingangssatz
6 %
bis €24.380 jährlich nach SV

Änderungen 2026

  • Tarifstufen um +1,7333 % angehoben (zwei Drittel der 2,6 % Inflationsrate, § 33 Abs 1a EStG). Mehr →
  • 55 %-Spitzensteuersatz auf Einkommen über €1 Mio. befristet bis 2029 verlängert (statt bisher bis 2025). Mehr →

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