Investitionsfreibetrag

Zusätzlicher Betriebsausgabenabzug für Anschaffungen: 20 %, ökologisch 22 %, Bemessungsgrenze 1 Mio. € pro Jahr. Nicht neben dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Definition

Der Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG) ist ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug für die Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Er mindert den steuerpflichtigen Gewinn, ohne die Abschreibung zu kürzen: Das Wirtschaftsgut wird ganz normal weiter abgeschrieben, der Freibetrag kommt obendrauf.

Sätze und Grenze

Der Satz beträgt 20 % der Anschaffungskosten, für ökologische Wirtschaftsgüter nach § 11 Abs 2 22 %. Die Grenze von € 1.000.000 gilt für die Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr, nicht für den Freibetrag selbst — bei € 1.000.000 Anschaffungskosten sind also bis zu € 200.000 absetzbar. Beide Sätze teilen sich diese eine Grenze.

Nicht gemeinsam mit dem Gewinnfreibetrag

§ 11 Abs 4 schließt den Investitionsfreibetrag für jedes Wirtschaftsgut aus, das bereits den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag trägt. Pro Wirtschaftsgut ist also eines von beiden zu wählen — nicht beides. Ausgeschlossen ist der Freibetrag außerdem bei jeder pauschalen Gewinnermittlung, etwa der Basispauschalierung.