Definition
Der Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG) ist ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug für die Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Er mindert den steuerpflichtigen Gewinn, ohne die Abschreibung zu kürzen: Das Wirtschaftsgut wird ganz normal weiter abgeschrieben, der Freibetrag kommt obendrauf.
Sätze und Grenze
Der Satz beträgt 20 % der Anschaffungskosten, für ökologische Wirtschaftsgüter nach § 11 Abs 2 22 %. Die Grenze von € 1.000.000 gilt für die Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr, nicht für den Freibetrag selbst — bei € 1.000.000 Anschaffungskosten sind also bis zu € 200.000 absetzbar. Beide Sätze teilen sich diese eine Grenze.
Nicht gemeinsam mit dem Gewinnfreibetrag
§ 11 Abs 4 schließt den Investitionsfreibetrag für jedes Wirtschaftsgut aus, das bereits den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag trägt. Pro Wirtschaftsgut ist also eines von beiden zu wählen — nicht beides. Ausgeschlossen ist der Freibetrag außerdem bei jeder pauschalen Gewinnermittlung, etwa der Basispauschalierung.