Gewinnfreibetrag

Steuerlicher Freibetrag für Selbstständige: Grundfreibetrag 15 % bis 33.000 € Gewinn (max 4.950 €), darüber investitionsbedingt.

Definition

Der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) senkt den steuerpflichtigen Gewinn von natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften, also von Selbstständigen, EPU und Gewerbetreibenden. Er besteht aus zwei Teilen: dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag beträgt 15 % des Gewinns bis € 33.000, also höchstens € 4.950. Er steht automatisch zu, ohne Investition, und wird im SVS- und Steuer-Rechner berücksichtigt.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Über € 33.000 Gewinn gibt es zusätzlich den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, gestaffelt mit 13 %, 7 % und 4,5 %, insgesamt bis 46.400 € pro Jahr. Er setzt tatsächliche Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere voraus und ist daher im Rechner nicht automatisch berücksichtigt.

Quellen: § 10 EStG (RIS), WKO „Der Gewinnfreibetrag", USP.gv.at.