SVS- und Steuer-Rechner für Selbstständige 2026

Berechne, was dir 2026 in Österreich vom Gewinn netto bleibt: SVS-Beiträge, Gewinnfreibetrag und Einkommensteuer, cent-genau für Selbstständige, EPU und neue Selbstständige.
2026
Netto nach SVS und Steuer
32.822,38 €/ Jahr
Netto 65,64 % SVS 24,48 % Steuer 9,87 %
Netto
65,64 %
vom Gewinn bleibt netto
Grenzsteuersatz
30,00 %
auf den nächsten Euro Gewinn

Betrieb 1

Gewinn

Übersicht
PositionMonatJahr
Gewinn 4.166,67 €50.000,00 €
SVS
1.020,19 €12.242,32 €
ESt
411,28 €4.935,30 €
Netto 2.735,20 €32.822,38 €

Monatswerte sind der Jahresbetrag durch zwölf. Die SVS schreibt quartalsweise vor, die Einkommensteuer wird jährlich veranlagt.

Zusammensetzung
Netto66 %
SVS24 %
ESt10 %

Was dein Ergebnis bedeutet

Hinweise · live aktualisiert
Gewinnfreibetrag senkt die Steuer

Der Gewinnfreibetrag mindert deine Steuerbasis um 4.950,00 €. Der Grundfreibetrag von 15 % bis 33.000 € Gewinn steht dir automatisch zu, ohne Investition.

Dein nächster Euro Gewinn

Zusätzlicher Gewinn wird mit deinem Grenzsteuersatz von 30 % besteuert, solange du unter der Höchstbeitragsgrundlage liegst zusätzlich sozialversichert. Relevant, wenn du Investitionen oder Vorsorge planst.

Umsatzsteuer separat prüfen

Unabhängig vom Gewinn hängt die Umsatzsteuer am Umsatz: unter der Grenze der Kleinunternehmerregelung stellst du ohne USt aus. Dieser Rechner betrifft nur SV und Einkommensteuer. Davon zu unterscheiden ist die einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung, die dieser Rechner unter „Bearbeiten" anbietet.

Die SVS rechnet nach

Anfangs schreibt die SVS vorläufige Beiträge vor, meist aus dem drittvorangegangenen Jahr, und bemisst nach dem Steuerbescheid nach. Über die Jahre entspricht die Belastung dieser Berechnung.

So berechnet sich dein Netto als Selbstständige:r

Als Selbstständige:r zahlst du deine Sozialversicherung selbst an die SVS. Grundlage ist dein Gewinn: Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 % und Selbständigenvorsorge 1,53 %, dazu ein fixer Beitrag zur Unfallversicherung. Die Beiträge gelten mindestens von der Mindestbeitragsgrundlage und höchstens bis zur Höchstbeitragsgrundlage.

Für die Einkommensteuer ziehst du die SVS-Beiträge als Betriebsausgabe ab. Vom verbleibenden Gewinn wird der Gewinnfreibetrag abgezogen (Grundfreibetrag: 15 % bis 33.000 € Gewinn, höchstens 4.950 €, ohne Investition), dann greift der progressive Einkommensteuertarif nach § 33 EStG. Was nach SVS und Steuer übrig bleibt, ist dein Netto.

Die Absetzbeträge gelten auch für dich: Familienbonus Plus, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag und der Behindertenfreibetrag mindern die Einkommensteuer, geltend gemacht über die Einkommensteuererklärung statt über die Arbeitnehmerveranlagung. Stell deine Situation oben ein, damit der Rechner sie berücksichtigt.

Nicht enthalten sind Dinge, die von deiner konkreten Buchhaltung abhängen: der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag, Betriebsausgabenpauschalierungen, die WKO-Grundumlage der Gewerbetreibenden sowie Neugründer-Ermäßigungen in den ersten Jahren. Die Umsatzsteuer bleibt außen vor, weil sie am Umsatz hängt und für dich ein durchlaufender Posten ist, siehe Kleinunternehmerregelung.

Häufige Fragen für Selbstständige

Die SVS-Beiträge betragen zusammen 26,83 % deiner Beitragsgrundlage: Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 % und Selbständigenvorsorge 1,53 %, dazu ein fixer Beitrag zur Unfallversicherung. Grundlage ist dein Gewinn, mindestens die Mindest- und höchstens die Höchstbeitragsgrundlage.
Auch bei geringem oder gar keinem Gewinn zahlst du SVS-Beiträge mindestens von der Mindestbeitragsgrundlage von rund 551 € im Monat. Deshalb kann dein Netto bei sehr niedrigem Gewinn sogar unter dem Gewinn liegen. Für Neugründer gelten in den ersten Jahren Ermäßigungen.
Der Gewinnfreibetrag senkt deinen steuerpflichtigen Gewinn. Der Grundfreibetrag beträgt 15 % des Gewinns bis 33.000 €, also höchstens 4.950 €, und steht dir automatisch ohne Investition zu. Über 33.000 € Gewinn kommt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag dazu, der tatsächliche Investitionen voraussetzt und hier nicht berücksichtigt ist.
Für SVS-Beiträge und Einkommensteuer nicht, alle rechnen nach dem GSVG gleich. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich die WKO-Grundumlage (Kammerbeitrag), die je nach Fachgruppe und Bundesland unterschiedlich ausfällt und hier nicht enthalten ist. Neue Selbstständige zahlen sie nicht.
Die SVS schreibt zuerst vorläufige Beiträge vor, meist abgeleitet vom drittvorangegangenen Jahr, und bemisst nach dem Steuerbescheid endgültig nach. Über die Jahre gleicht sich das aus, die Gesamtbelastung entspricht dieser Berechnung.
Dieser Rechner rechnet mit dem Grundfreibetrag und ohne pauschale Betriebsausgaben. Andere Rechner zeigen teils ein höheres Netto, weil sie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, der tatsächliche Investitionen voraussetzt, oder eine Betriebsausgabenpauschale annehmen. Beides senkt die Steuer zusätzlich, hängt aber von deiner konkreten Situation ab.