EPU / Neue Selbstständige

GSVG-versichert über die SVS, mit Pensions- und Krankenversicherung selbst getragen und Mindestbeitragsgrundlage.

Definition

EPU (Ein-Personen-Unternehmen) und Neue Selbstständige arbeiten auf eigene Rechnung und versichern sich selbst nach dem GSVG über die SVS. Es gibt keinen Dienstgeber, der Beiträge trägt, die selbstständige Person zahlt sie zur Gänze selbst.

Beiträge (GSVG)

Die Sätze für 2026: Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 %, dazu ein fixer Unfallversicherungs- beitrag und die Selbständigenvorsorge von 1,53 %. Die Mindestbeitragsgrundlage liegt bei rund 551,10 EUR/Monat; in den ersten beiden Jahren ist die KV-Basis auf diesen Mindestwert fixiert. Über der Kleinunternehmergrenze kommt Umsatzsteuer dazu.

Im Rechner

Das GSVG-System unterscheidet sich grundlegend vom ASVG der Dienstnehmer und ist im SVS- und Steuer-Rechner hinterlegt: Er berechnet aus deinem Jahresgewinn die SVS-Beiträge, den Gewinnfreibetrag und die Einkommensteuer bis zum Netto. Neue Selbstständige und Gewerbetreibende rechnen dabei gleich.

Quellen: GSVG, SVS "Beiträge 2026".