Vertragsarten

Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag und mehr, mit den Abgaben und Kosten je Vertragsart in Österreich.

Wie jemand beschäftigt wird, entscheidet, welche Abgaben anfallen und wer sie trägt. Ein echter Dienstvertrag (Angestellter oder Arbeiter) löst die vollen Lohnnebenkosten aus. Ein freier Dienstvertrag ist ebenfalls ASVG-versichert, aber ohne Wohnbauförderung und ohne gesetzliches 13./14. Gehalt. Ein Werkvertrag ist echte Selbstständigkeit: der Auftragnehmer versichert sich selbst (GSVG/SVS), der Auftraggeber zahlt keine Lohnnebenkosten. Diese Kategorie ordnet die Vertragsarten und zeigt, was jede den Dienstgeber bzw. Auftraggeber kostet.

Eckdaten 2026

Dienstvertrag DG-Aufschlag
≈ 30 %
volle Lohnnebenkosten über dem Brutto
Freier Dienstnehmer HBG
€8.085/Mo
ohne 13./14., ohne Wohnbauförderung
Werkvertrag Lohnnebenkosten
€0
selbst GSVG-versichert
Geringfügigkeitsgrenze
€551,10/Mo
2026, darüber volle Pflichtversicherung

Änderungen 2026

  • Arbeiter und Angestellte haben seit der ASVG-Harmonisierung identische SV-Sätze, der Unterschied ist heute großteils arbeitsrechtlich, nicht bei den Beiträgen. Mehr →

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