Beamter
Definition
Der Beamte (pragmatisierte öffentlich Bedienstete) ist nicht nach ASVG, sondern nach dem B-KUVG über die BVAEB versichert. Statt der ASVG-Pensionsversicherung gilt ein eigenes Pensionsrecht mit einem Pensionsbeitrag, und es fällt in der Regel keine oder nur eine reduzierte Arbeitslosenversicherung an, weil das Dienstverhältnis besonders gesichert ist.
Im Rechner
Der Beamte ist als eigener Beschäftigungstyp im Brutto-Netto-Rechner hinterlegt: Krankenversicherung nach B-KUVG, Pensionsbeitrag statt ASVG-Pension und keine Arbeitslosenversicherung. Der Rechner bildet einen offengelegten Dienstrechts-Jahrgang (Pragmatisierung nach PG 1965) ab; er zeigt das Netto, nicht die staatlichen Dienstgeberkosten. Deshalb steht der Beamte nicht im Lohnkosten-Rechner.
Quellen: B-KUVG, BVAEB "Beitragsrechtliche Werte 2026".