Arbeiter
Definition
Der Arbeiter ist wie der Angestellte in einem echten Dienstverhältnis nach ASVG beschäftigt, traditionell mit überwiegend manueller Tätigkeit. Für die Abgaben ist diese Unterscheidung heute aber nebensächlich.
Gleiche Beiträge wie Angestellte
Seit der Harmonisierung von Arbeitern und Angestellten sind die Sozialversicherungssätze identisch (KV, PV, AV, UV) und auch die Dienstgeber-Lohnnebenkosten sind dieselben. Die Unterschiede liegen heute im Arbeitsrecht (eigene Kollektivverträge, teils andere Kündigungsregeln), nicht bei den Prozentsätzen. Deshalb rechnet der Angestellte im Rechner exakt gleich.
Quellen: ASVG, WKO "Beitragswesen Dienstnehmer 2026".