Arbeiter

Dienstverhältnis nach ASVG, seit der Harmonisierung mit denselben SV-Sätzen wie Angestellte.

Definition

Der Arbeiter ist wie der Angestellte in einem echten Dienstverhältnis nach ASVG beschäftigt, traditionell mit überwiegend manueller Tätigkeit. Für die Abgaben ist diese Unterscheidung heute aber nebensächlich.

Gleiche Beiträge wie Angestellte

Seit der Harmonisierung von Arbeitern und Angestellten sind die Sozialversicherungssätze identisch (KV, PV, AV, UV) und auch die Dienstgeber-Lohnnebenkosten sind dieselben. Die Unterschiede liegen heute im Arbeitsrecht (eigene Kollektivverträge, teils andere Kündigungsregeln), nicht bei den Prozentsätzen. Deshalb rechnet der Angestellte im Rechner exakt gleich.

Netto berechnen Lohnkosten berechnen

Quellen: ASVG, WKO "Beitragswesen Dienstnehmer 2026".