Angestellter
Definition
Der Angestellte steht in einem echten Dienstverhältnis: in persönlicher Abhängigkeit, mit fester Arbeitszeit und Weisungsbindung, meist mit überwiegend geistiger oder kaufmännischer Tätigkeit. Er ist voll nach ASVG pflichtversichert (Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und hat gesetzlichen Anspruch auf 13. und 14. Gehalt, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankenstand.
Abgaben und Kosten
Vom Brutto gehen die Dienstnehmer-Sozialversicherung und die Lohnsteuer ab. Der Dienstgeber trägt zusätzlich die vollen Lohnnebenkosten: Dienstgeber-Sozialversicherung 20,48 %, Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag, betriebliche Vorsorge und Wohnbauförderung, in Summe rund ein Drittel über dem Brutto. Beide Seiten bildet der Rechner cent-genau ab.
Angestellter oder Arbeiter?
Bei den Sozialversicherungssätzen gibt es keinen Unterschied mehr: seit der Harmonisierung sind sie für Arbeiter und Angestellte identisch. Unterschiede bestehen heute vor allem im Arbeitsrecht (Kollektivverträge, Kündigungsfristen), nicht bei den Abgaben.
Quellen: ASVG, Angestelltengesetz (AngG), WKO "Beitragswesen Dienstnehmer 2026".