Lehrling
Definition
Der Lehrling steht in einem Lehrverhältnis, das Arbeit und Ausbildung verbindet. Er ist nach ASVG pflichtversichert, trägt aber eine reduzierte Beitragslast: keine Unfallversicherung während der Lehrzeit (der Schutz besteht trotzdem) und eine ermäßigte Arbeitslosenversicherung (1,15 % DN / 1,15 % DG, bei niedrigem Einkommen 0 % oder 1 %).
Im Rechner
Der Lehrling ist als eigener Beschäftigungstyp hinterlegt: reduzierte KV, keine Arbeitslosenversicherung unter der Geringfügigkeitsschwelle und keine Kammerumlage oder Wohnbauförderung. Wähle im Brutto-Netto-Rechner oder im Lohnkosten-Rechner als Beschäftigungstyp „Lehrling“, um cent-genau zu rechnen.
Quellen: ASVG, WKO "Beitragswesen Lehrlinge 2026", ÖGK.