Höchstbeitragsgrundlage (HBG)
Der SV-Deckel: ab welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter steigen, und warum es zwei Werte gibt.Definition
Die Höchstbeitragsgrundlage (HBG) ist die in § 45 ASVG festgelegte Obergrenze für die Bemessungsgrundlage der österreichischen Sozialversicherung. Verdienst du mehr als die HBG, werden auf den darüberliegenden Teil keine SV-Beiträge mehr fällig, der Beitrag deckelt sich auf den Betrag, der auf die HBG entfällt. Für 2026: monatlich € 6.930 bei laufenden Bezügen und jährlich € 13.860 (= 2 × HBG/Mo) für Sonderzahlungen. Die Werte werden jährlich per Kundmachung (BGBl. II) inflationsangepasst.
HBG-Werte nach Jahr
HBG monatlich (§ 45 Abs 1 ASVG) wird jährlich per BVAEB-Kundmachung festgesetzt. Sonderzahlungs-Jahresdeckel = 2 × HBG/Mo. 2026 direkt aus der Rechenlogik; 2024/2025 historisch fixiert; 2027 noch nicht festgesetzt (»—«).
Wo die HBG greift
- Laufende SV (KV+PV+AV+AK+WBF): Beitragsgrundlage ist min(Brutto/Mo, HBG/Mo). Über der HBG zahlt der Dienstnehmer keine zusätzlichen SV-Beiträge auf den jeweiligen Monat, ein impliziter „Sozialversicherungs-Spitzensteuersatz" von 0 % auf dem Marginal-€.
- Sonderzahlungen (13./14.): Eigener Jahresdeckel von 2 × HBG/Mo (2026: € 13.860). Der Deckel summiert beide Bezüge, beim 13. wird zuerst der Cap aufgebraucht, der Rest geht auf das 14.
- Pension: Pensionsbemessungsgrundlage ist auf HBG begrenzt, auch wer 40 Jahre weit über HBG verdient, bekommt nicht mehr Pension als die HBG-Maximalpension.
- Krankengeld / Wochengeld: Tagsatz orientiert sich am durchschnittlichen Brutto, ebenfalls HBG-gedeckelt.
- Arbeitslosengeld (AlG): Bemessungsgrundlage = min(Brutto, HBG) bei Berechnung des Tagsatzes.
Beispiel: Brutto € 6.980 / Monat (2026)
Dein Brutto liegt € 50 über der monatlichen HBG. Für die laufende SV werden € 6.930 (statt € 6.980) als Bemessungsgrundlage angesetzt, du sparst gegenüber einem ungedeckelten Beitrag ca. € 9 SV pro Monat. Bei den Sonderzahlungen sind 13.+14. zusammen € 13.960, der jährliche Deckel von € 13.860 greift: das 13. wird voll verbeitragt (€ 1.191,49 SV), das 14. nur auf € 6.880 (€ 1.174,42 SV); die letzten € 100 sind SV-frei.
HBG-Werte 2026
- HBG täglich
- € 231
- HBG monatlich
- € 6.930
- HBG Sonderzahlungen (Jahr)
- € 13.860
- HBG jährlich (laufend, 12×)
- € 83.160
Siehe auch
- §67 Sonstige Bezüge (13. & 14. Gehalt) , wie der HBG-Jahresdeckel im Zusammenspiel mit der §67-Staffel wirkt.
Quellen: § 45 ASVG (RIS), BGBl. II Nr. 263/2025 (SV-Werte 2026), BVAEB „Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2026".