Höchstbeitragsgrundlage (HBG)

Der SV-Deckel: ab welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter steigen, und warum es zwei Werte gibt.

Definition

Die Höchstbeitragsgrundlage (HBG) ist die in § 45 ASVG festgelegte Obergrenze für die Bemessungsgrundlage der österreichischen Sozialversicherung. Verdienst du mehr als die HBG, werden auf den darüberliegenden Teil keine SV-Beiträge mehr fällig, der Beitrag deckelt sich auf den Betrag, der auf die HBG entfällt. Für 2026: monatlich € 6.930 bei laufenden Bezügen und jährlich € 13.860 (= 2 × HBG/Mo) für Sonderzahlungen. Die Werte werden jährlich per Kundmachung (BGBl. II) inflationsangepasst.

HBG-Werte nach Jahr

HBG monatlich (§ 45 Abs 1 ASVG) wird jährlich per BVAEB-Kundmachung festgesetzt. Sonderzahlungs-Jahresdeckel = 2 × HBG/Mo. 2026 direkt aus der Rechenlogik; 2024/2025 historisch fixiert; 2027 noch nicht festgesetzt (»—«).

Wert
2024
2025
2026
2027
HBG monatlich (laufend)
€ 6.060
€ 6.450
€ 6.930
Sonderzahlungs-Jahresdeckel (2 × HBG/Mo)
€ 12.120
€ 12.900
€ 13.860

Wo die HBG greift

  • Laufende SV (KV+PV+AV+AK+WBF): Beitragsgrundlage ist min(Brutto/Mo, HBG/Mo). Über der HBG zahlt der Dienstnehmer keine zusätzlichen SV-Beiträge auf den jeweiligen Monat, ein impliziter „Sozialversicherungs-Spitzensteuersatz" von 0 % auf dem Marginal-€.
  • Sonderzahlungen (13./14.): Eigener Jahresdeckel von 2 × HBG/Mo (2026: € 13.860). Der Deckel summiert beide Bezüge, beim 13. wird zuerst der Cap aufgebraucht, der Rest geht auf das 14.
  • Pension: Pensionsbemessungsgrundlage ist auf HBG begrenzt, auch wer 40 Jahre weit über HBG verdient, bekommt nicht mehr Pension als die HBG-Maximalpension.
  • Krankengeld / Wochengeld: Tagsatz orientiert sich am durchschnittlichen Brutto, ebenfalls HBG-gedeckelt.
  • Arbeitslosengeld (AlG): Bemessungsgrundlage = min(Brutto, HBG) bei Berechnung des Tagsatzes.

Beispiel: Brutto € 6.980 / Monat (2026)

Dein Brutto liegt € 50 über der monatlichen HBG. Für die laufende SV werden € 6.930 (statt € 6.980) als Bemessungsgrundlage angesetzt, du sparst gegenüber einem ungedeckelten Beitrag ca. € 9 SV pro Monat. Bei den Sonderzahlungen sind 13.+14. zusammen € 13.960, der jährliche Deckel von € 13.860 greift: das 13. wird voll verbeitragt (€ 1.191,49 SV), das 14. nur auf € 6.880 (€ 1.174,42 SV); die letzten € 100 sind SV-frei.

HBG-Werte 2026

HBG täglich
€ 231
HBG monatlich
€ 6.930
HBG Sonderzahlungen (Jahr)
€ 13.860
HBG jährlich (laufend, 12×)
€ 83.160

Siehe auch

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Quellen: § 45 ASVG (RIS), BGBl. II Nr. 263/2025 (SV-Werte 2026), BVAEB „Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2026".

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