Sozialversicherung

KV, PV, AV, HBG, WBF, Beiträge und Deckel.

Die Sozialversicherung in Österreich gliedert sich nach § 51 ASVG in Krankenversicherung (KV), Pensionsversicherung (PV) und Arbeitslosenversicherung (AV). Beiträge werden zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber aufgeteilt, die Aufteilung ist je Zweig unterschiedlich. Eine zentrale Begrenzung ist die Höchstbeitragsgrundlage (HBG): über diesem Brutto wachsen die Beiträge nicht weiter. Daneben gibt es Bundesland-spezifische Zusatzbeiträge wie die Wohnbauförderung.

Eckdaten 2026

DN-SV (KV+PV+AV)
17,07 %
laufend + Sonderbezüge
DG-SV (KV+PV+AV+IESG)
19,88 %
+ UV 1,20 % nur laufend
Höchstbeitragsgrundlage
€6.930/Mo
Sonderbezüge: 2× HBG/Mo jährlich
WBF Wien (DN + DG je)
0,75 %
übrige Bundesländer: 0,5 %

Änderungen 2026

  • Wohnbauförderung Wien per LGBl. Wien Nr. 73/2025 von 0,5 % auf 0,75 % je DN/DG erhöht (effektiv 1.1.2026), einziges Bundesland, das die Tarif-Autonomie nach § 1 Abs. 2 WBFG nutzt. Mehr →
  • Höchstbeitragsgrundlage von €6.450/Mo (2025) auf €6.930/Mo angehoben, Anpassung an die ASVG-Aufwertungszahl. Mehr →
  • AV-Reduktion (§ 2a AMPFG): Schwellen für reduzierte AV-Sätze bei niedrigem Einkommen jährlich indexiert (€2.225 / €2.427 / €2.630 für 2026).

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