Sozialversicherung
KV, PV, AV, HBG, WBF, Beiträge und Deckel.Die Sozialversicherung in Österreich gliedert sich nach § 51 ASVG in Krankenversicherung (KV), Pensionsversicherung (PV) und Arbeitslosenversicherung (AV). Beiträge werden zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber aufgeteilt, die Aufteilung ist je Zweig unterschiedlich. Eine zentrale Begrenzung ist die Höchstbeitragsgrundlage (HBG): über diesem Brutto wachsen die Beiträge nicht weiter. Daneben gibt es Bundesland-spezifische Zusatzbeiträge wie die Wohnbauförderung.
Eckdaten 2026
Änderungen 2026
- Wohnbauförderung Wien per LGBl. Wien Nr. 73/2025 von 0,5 % auf 0,75 % je DN/DG erhöht (effektiv 1.1.2026), einziges Bundesland, das die Tarif-Autonomie nach § 1 Abs. 2 WBFG nutzt. Mehr →
- Höchstbeitragsgrundlage von €6.450/Mo (2025) auf €6.930/Mo angehoben, Anpassung an die ASVG-Aufwertungszahl. Mehr →
- AV-Reduktion (§ 2a AMPFG): Schwellen für reduzierte AV-Sätze bei niedrigem Einkommen jährlich indexiert (€2.225 / €2.427 / €2.630 für 2026).
Begriffe in diesem Thema
- Höchstbeitragsgrundlage (HBG)
Der SV-Deckel, ab welchem Brutto SV-Beiträge nicht weiter steigen. 2026: 6.930 €/Mo.
- SV-Beitragssätze (§ 51 ASVG)
KV / PV / AV + IESG + UV, DN- und DG-Anteile pro Zweig, AV-Reduktion-Bänder, HBG-Wirkung.
- Wohnbauförderungsbeitrag (DN-Sicht)
Länderabgabe für sozialen Wohnbau, DN-Anteil per Bundesland, was vom Brutto abgezogen wird.
Verwandte Begriffe
- Sonderbezüge (13. & 14. Gehalt)Steuer
Sonderbezüge (13./14. Gehalt) haben eine eigene SV-Behandlung: kein AK-Beitrag, keine WBF, eigener Jahresdeckel von 2× HBG/Mo statt monatlicher Deckelung.
- Lohnkosten (DG gesamt)DG
Die DG-SV ist der größte Posten der Lohnnebenkosten, gemeinsam mit KommSt, DB, DZ und MVK ergibt sich der gesamte Aufschlag über dem Brutto.