Neugründungsförderung

Was das NeuFöG bei den SVS-Beiträgen und den Gebühren wirklich erspart.

Definition

Die Neugründungsförderung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) entlastet, wer einen Betrieb neu gründet. Sie befreit von bestimmten Gebühren und Abgaben und senkt in den ersten Jahren die Beiträge an die SVS.

Wirkung auf die SVS-Beiträge

In den ersten beiden Kalenderjahren bleibt die Beitragsgrundlage der Krankenversicherung auf der Mindestbeitragsgrundlage fixiert und wird nicht nachbemessen — auch dann nicht, wenn der Gewinn später höher ausfällt. Das ergibt 2026 rund € 449,76 im Jahr statt eines einkommensabhängigen Betrags. Die Selbständigenvorsorge folgt ebenfalls der Mindestgrundlage, rund € 101,16.

Pensionsversicherung und Unfallversicherung bleiben unberührt. Die Pensionsbeiträge werden also weiterhin auf den tatsächlichen Gewinn nachbemessen. Das ist der häufigste Irrtum: die Förderung deckelt nicht alle Beiträge.

Weitere Befreiungen

Das NeuFöG befreit außerdem von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für Schriften und Amtshandlungen rund um die Gründung, von Gerichtsgebühren für Firmenbucheintragungen und von der Grunderwerbsteuer für eingebrachte Grundstücke bis zu einem Freibetrag. Werden im ersten Jahr Dienstnehmer beschäftigt, entfallen für zwölf Monate bestimmte Lohnnebenkosten, unter anderem der Dienstgeberbeitrag.

Voraussetzungen und Antrag

Gefördert wird nur eine echte Neugründung: Es muss eine bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur geschaffen werden, und die den Betrieb beherrschende Person darf sich in den letzten fünf Jahren nicht in vergleichbarer Art betrieblich betätigt haben. Eine Übernahme oder blosse Umgründung zählt nicht.

Die Erklärung wird über das Formular NeuFö 1 abgegeben, in der Regel bei der Wirtschaftskammer, und muss vor der jeweiligen Amtshandlung vorliegen. Der Rahmenzeitraum umfasst den Monat der Gründung und die folgenden 35 Kalendermonate.

Im Rechner

Im SVS- und Steuer-Rechner stellst du das Gründungsjahr unter „Bearbeiten" ein. Die Kranken- und Selbständigenvorsorgebeiträge werden dann für Jahr 1 und 2 fixiert, Pension und Unfall laufen normal weiter.

Quellen: NeuFöG (RIS), WKO „Gewerbliche Sozialversicherung für Neugründer 2026", SVS, USP.gv.at.