Lohn & Gehalt
Eckdaten 2026 und 2027
Lohn & Gehalt: diese Begriffe erklären, wie aus dem vereinbarten Brutto das ausbezahlte Netto wird. Der Dienstgeber behält die Dienstnehmer-Sozialversicherung und die Lohnsteuer ein und führt sie ab. In Österreich wird üblicherweise 14× im Jahr ausbezahlt: zwölf laufende Monatsbezüge plus das 13. und 14. Gehalt als sonstige Bezüge, die nach § 67 EStG begünstigt mit 6,00 % besteuert werden.
Lohnsteuer-Tarifgrenzen indexiert (§ 33 Abs 1a EStG), Grundfreibetrag 13.539 € statt 13.308 €: das laufende Netto steigt bei gleichem Brutto leicht. Höchstbeitragsgrundlage 6.930 €/Monat statt 6.450 €: der SV-Deckel für laufende Bezüge steigt, der Jahresdeckel der Sonderzahlungen ist das Doppelte.
Begriffe in diesem Thema
- Bruttobezug
Das vereinbarte Entgelt vor SV und Lohnsteuer, in Österreich 14× im Jahr ausbezahlt.
- Essensgutscheine
8,00 € je Arbeitstag für Gaststätte und Lieferservice, 2,00 € für Lebensmittel, frei von Lohnsteuer und SV.
- Jubiläumsgeld
Geld zum Dienstjubiläum: sonstiger Bezug im Jahressechstel, meist darüber nach Tarif. SV-pflichtig als Sonderzahlung.
- Kollektivvertrag
Vertrag zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft: Mindestgehälter für die Branche, auch für Nichtmitglieder.
- KV-Mindestgehalt
Die Untergrenze je Gruppe und Stufe aus dem KV. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht.
- Laufende und sonstige Bezüge
Monatsgehalt vs. 13./14.: eigene SV-Behandlung und begünstigte § 67-Besteuerung mit 6,00 %.
- Lohnsteuer
Die vom Dienstgeber monatlich einbehaltene Einkommensteuer, gleicher Tarif wie § 33 EStG.
- Nettobezug
Was nach Dienstnehmer-SV und Lohnsteuer vom Brutto übrig bleibt und ausbezahlt wird.
- Steuerfreie Bezüge (§ 3)
Jobticket, Kinderbetreuungszuschuss und Mitarbeitergewinnbeteiligung zusätzlich zum Gehalt, mit Grenzen und SV-Regeln.
- Überstunden- und Zuschlagsbegünstigung (§ 68)
Steuerfreie Überstunden-, SFN- und SEG-Zuschläge nach § 68 EStG, und warum steuerfrei nicht SV-frei bedeutet.
- Überzahlung
Gehalt über dem KV-Minimum: was Mindest- und Ist-Erhöhung damit machen, und die Überzahlung im All-in-Vertrag.
- Weihnachtsgeschenke und Betriebsfeiern
Sachgeschenke bis 186 €, Betriebsfeiern bis 365 € im Jahr steuer- und SV-frei. Geldgeschenke sind Gehalt.
Ratgeber und Rechner zum Thema
Verwandte Begriffe
- Einkommensteuertarif (§ 33 EStG): Die Lohnsteuer ist die monatlich einbehaltene Einkommensteuer, sie folgt exakt dem progressiven Tarif des § 33 EStG.
- SV-Beitragssätze (§ 51 ASVG): Die Sozialversicherung wird vor der Lohnsteuer abgezogen und bestimmt die Steuerbemessungsgrundlage mit.
- Lohnkosten (DG gesamt): Brutto und Netto sind die Dienstnehmer-Sicht, auf der Dienstgeberseite kommen rund 29,70 % Lohnnebenkosten obendrauf.
Häufige Fragen
- •§ 49 ASVG (Entgelt)
- •§ 33 EStG 1988 (Tarif)
- •§ 67 EStG 1988 (sonstige Bezüge)
- •Kollektivverträge (13. und 14. Gehalt)