Steuerfreie Bezüge (§ 3)
Definition
Das Einkommensteuergesetz stellt bestimmte freiwillige Arbeitgeber-Leistungen steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden (keine Bezugsumwandlung). Sie sind kein Teil des Bruttogehalts, sondern erhöhen dein Netto zusätzlich. Drei praxisnahe Fälle: das Öffi-/Jobticket, der Kinderbetreuungszuschuss und die Mitarbeitergewinnbeteiligung.
Grenzen und Behandlung (2026)
| Leistung | Grenze | Lohnsteuer | Sozialversicherung |
|---|---|---|---|
| Öffi-/Jobticket (§3 Z 21) | Ticketwert | frei | frei |
| Kinderbetreuungszuschuss (§3 Z 13) | € 2.000/Kind | frei | frei |
| Mitarbeitergewinnbeteiligung (§3 Z 35) | € 3.000/Jahr | frei | pflichtig |
Achtung: Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist nur lohnsteuerfrei, aber sozialversicherungs- und lohnnebenkostenpflichtig. Voraussetzung für alle drei: Gewährung an alle Arbeitnehmer bzw. bestimmte Gruppen und zusätzlich zum bisherigen Lohn.
Siehe auch
- Überstunden & Zuschläge (§ 68), steuerfreie Zuschläge, die Teil des Bruttos sind.
- Familienbonus Plus, der Steuerabsetzbetrag für Kinder.
- Pendlerpauschale, wird durch ein Jobticket gekürzt.
Quellen: § 3 Abs 1 Z 13, 21, 35 EStG (RIS), § 49 ASVG, WKO/USP 2026.