Steuerfreie Bezüge (§ 3)

Jobticket, Kinderbetreuungszuschuss und Mitarbeitergewinnbeteiligung, zusätzlich zum Gehalt.

Definition

Das Einkommensteuergesetz stellt bestimmte freiwillige Arbeitgeber-Leistungen steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden (keine Bezugsumwandlung). Sie sind kein Teil des Bruttogehalts, sondern erhöhen dein Netto zusätzlich. Drei praxisnahe Fälle: das Öffi-/Jobticket, der Kinderbetreuungszuschuss und die Mitarbeitergewinnbeteiligung.

Grenzen und Behandlung (2026)

LeistungGrenzeLohnsteuerSozialversicherung
Öffi-/Jobticket (§3 Z 21)Ticketwertfreifrei
Kinderbetreuungszuschuss (§3 Z 13)€ 2.000/Kindfreifrei
Mitarbeitergewinnbeteiligung (§3 Z 35)€ 3.000/Jahrfreipflichtig

Achtung: Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist nur lohnsteuerfrei, aber sozialversicherungs- und lohnnebenkostenpflichtig. Voraussetzung für alle drei: Gewährung an alle Arbeitnehmer bzw. bestimmte Gruppen und zusätzlich zum bisherigen Lohn.

Siehe auch

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Quellen: § 3 Abs 1 Z 13, 21, 35 EStG (RIS), § 49 ASVG, WKO/USP 2026.