Bruttobezug
Definition
Der Bruttobezug ist das vereinbarte Entgelt vor Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer (Entgelt nach § 49 Abs 1 ASVG, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 25 EStG). In Österreich wird er meist 14× im Jahr ausbezahlt: zwölf laufende Bezüge plus das 13. und 14. Gehalt als sonstige Bezüge. Sozialversicherung fällt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an, 2026 6.930 € im Monat. Der Dienstgeber behält SV und Lohnsteuer ein, ausbezahlt wird das Netto.
Beispiel: Brutto 4.230 €/Monat (Wien, 2026)
Das mittlere Vollzeitgehalt 2026 (Prognose), gerechnet mit dem Brutto-Netto-Rechner (Wien, ohne Kinder, ohne Absetzbeträge). Die Jahreswerte enthalten das 13. und 14. Gehalt.
Position
pro Monat
pro Jahr
Bruttobezug
4.230,00 €
59.220,00 €
− Sozialversicherung (DN)
774,94 €
10.743,40 €
− Lohnsteuer
623,56 €
7.866,47 €
= Nettobezug
2.831,50 €
40.610,13 €
SV Dienstnehmer18,32 %Anteil am laufenden Brutto
Lohnsteuer14,74 %Anteil am laufenden Brutto
Netto66,94 %bleibt im laufenden Monat
Siehe auch
- Nettobezug, was nach allen Abzügen übrig bleibt.
- Laufende und sonstige Bezüge, warum das 13. und 14. Gehalt anders besteuert werden.
- SV-Beitragssätze, die genaue Aufteilung der Sozialversicherung.
Selbst nachrechnen
Rechner
Beispiel 2026
Beispiel 2027
Verlauf seit 2018
Brutto-Netto-RechnerAngestellte, Arbeiter, Lehrlinge
4.230 € brutto im Monat+1,99 %2.831,50 €netto im Monat
4.353 € brutto im Monat+2,74 %2.908,95 €netto im Monat
Lohnkosten-RechnerArbeitgeber, HR, Lohnverrechnung
4.230 € brutto im Monat+2,59 %5.491,39 €Kosten im Monat
4.353 € brutto im Monat+2,89 %5.650,19 €Kosten im Monat
- •§ 49 Abs 1 ASVG
- •§ 45 Abs 1 ASVG
- •§ 25 Abs 1 Z 1 EStG
- •§ 67 Abs 1 EStG (RIS)