Essensgutscheine

Wie viel Essensgutscheine je Arbeitstag steuer- und SV-frei sind, was für Lieferservice und Homeoffice gilt und was sie gegenüber einer Gehaltserhöhung bringen, Stand 2026.

Definition

Essensgutscheine (auch Essensbons oder Restaurantgutscheine) sind Gutscheine, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt ausgibt. Bis zu einem Tagesbetrag sind sie frei von Lohnsteuer (§ 3 Abs 1 Z 17 lit b EStG), Sozialversicherung (§ 49 Abs 3 Z 12 ASVG) und Lohnnebenkosten, kommen also in voller Höhe an. 2026 sind das 8,00 € je Arbeitstag für Mahlzeiten aus einer Gaststätte oder von einem Lieferservice und 2,00 € je Arbeitstag, wenn der Gutschein auch für Lebensmittel gilt, die nicht sofort gegessen werden müssen.

Tagesbeträge nach Jahr

Gutschein je Arbeitstag
2024
2025
2026
2027
Gaststätte oder Lieferservice
8,00 €
8,00 €
8,00 €
8,00 €
Auch Lebensmittel
2,00 €
2,00 €
2,00 €
2,00 €

Bis 30. Juni 2020 galten 4,40 € und 1,10 € nach den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 93); seit 1. Juli 2020 stehen 8,00 € und 2,00 € im Gesetz.

Die Regeln

  • Je Arbeitstag: Frei ist der Tagesbetrag nur für Tage, an denen gearbeitet wird. Für Urlaub, Krankenstand und Wochenenden gibt es keinen freien Gutschein. Bei einer Fünftagewoche rechnet die Finanzverwaltung mit 220 Arbeitstagen im Jahr, das sind höchstens 1.760,00 € im Jahr.
  • Ein Gutschein je Tag: Die beiden Beträge sind Alternativen, kein Zuschlag: ein Gutschein je Arbeitstag, also höchstens 8,00 €, nicht 8,00 € plus 2,00 €. Welcher Betrag gilt, hängt davon ab, wofür der Gutschein eingelöst werden kann.
  • Darüber: Was über dem Tagesbetrag liegt, ist ein steuer- und beitragspflichtiger Sachbezug und läuft mit dem Gehalt durch die Lohnverrechnung.
  • Kein Bargeld: Die Gutscheine dürfen nicht in Geld eingelöst werden können. Ein Essenszuschuss in bar ist normales Gehalt, voll steuer- und SV-pflichtig.
  • Zusätzlich zum Gehalt: Steuerfrei sind nur Gutscheine, die der Arbeitgeber freiwillig zusätzlich gibt. Werden sie statt eines Gehaltsteils gegeben, ist das eine Bezugsumwandlung und bleibt steuerpflichtig.

Beispiel: Brutto 4.230 €/Monat (Wien, 2026)

Brutto ist das mittlere Vollzeitgehalt 2026 (Prognose), dazu Gutscheine über 8,00 € an 220 Arbeitstagen. Die letzten zwei Zeilen zeigen, was eine Gehaltserhöhung kosten würde, die gleich viel netto bringt.

Posten
Rechnung
Betrag
Gutscheine im Jahr
220 × 8,00 €
1.760,00 €
Davon netto
keine Lohnsteuer, keine SV
1.760,00 €
Kosten Arbeitgeber
keine Lohnnebenkosten
1.760,00 €
Gleiches Netto als Gehalt: brutto
14 × 236,55 €
3.311,70 €
Gleiches Netto als Gehalt: Kosten Arbeitgeber
mit Lohnnebenkosten
4.295,72 €

Häufige Fragen

Nein. Es gilt ein Gutschein je Arbeitstag. Kann er nur für Mahlzeiten aus einer Gaststätte oder von einem Lieferservice eingelöst werden, sind 8,00 € frei; gilt er auch für Lebensmittel, nur 2,00 €. 10,00 € am Tag sind nicht steuerfrei möglich.
Ja. Seit 2022 nennt das Gesetz auch den Lieferservice und verlangt nicht mehr, dass am Arbeitsplatz oder im Lokal gegessen wird. Die Mahlzeit darf also geliefert und zu Hause gegessen werden. Entscheidend ist der Arbeitstag, nicht der Ort.
Der Teil über 8,00 € ist ein Sachbezug: er zählt zum steuer- und beitragspflichtigen Bezug und erhöht Lohnsteuer und SV. Die ersten 8,00 € bleiben frei.
Für beide Seiten. Im Beispiel oben bringen 1.760,00 € Gutscheine im Jahr gleich viel netto wie 3.311,70 € mehr Bruttogehalt, das den Arbeitgeber mit Lohnnebenkosten 4.295,72 € kosten würde. Dafür zählen die Gutscheine nicht für Pension, Arbeitslosengeld oder Abfertigung, weil keine Beiträge darauf anfallen.
4,40 € je Arbeitstag für Gaststätten und 1,10 € für Lebensmittel, nach den Lohnsteuerrichtlinien. Die heutigen Beträge gelten seit 1. Juli 2020.

Siehe auch

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Quellen: § 3 Abs 1 Z 17 EStG (RIS) idF BGBl. I Nr. 48/2020 (ab 1.7.2020) und BGBl. I Nr. 227/2021 (ab 1.1.2022), § 49 Abs 3 Z 12 ASVG idF BGBl. I Nr. 54/2020 (ab 1.7.2020), BMF „Lohnsteuerrichtlinien 2002“ Rz 93 (Werte bis Juni 2020), § 41 Abs 4 lit c FLAG, § 5 Abs 2 KommStG.