Kollektivvertrag

Wer einen Kollektivvertrag abschließt, für wen er gilt, was er regelt und was ohne KV gilt, Stand 2026.

Definition

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen kollektivvertragsfähigen Vertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 2 Abs 1 ArbVG). Auf Arbeitgeberseite schließen ihn meist die Fachorganisationen der Wirtschaftskammer ab, auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften im ÖGB. In seinem Geltungsbereich ist der KV unmittelbar verbindlich (§ 11 ArbVG). Er legt vor allem die Mindestgehälter fest. In Österreich gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn; laut WKO gilt für knapp 98,00 % der Beschäftigten ein KV.

Wie ein KV wirkt

  • Wer abschließen darf: nur kollektivvertragsfähige Vertretungen (§ 4 ArbVG): gesetzliche Interessenvertretungen wie die Wirtschaftskammer und freiwillige Berufsvereinigungen wie der ÖGB, die von der Gegenseite unabhängig sind.
  • Entscheidend ist der Arbeitgeber: ein KV gilt für Arbeitgeber, die Mitglied der abschließenden Organisation sind (§ 8 ArbVG). Welcher KV gilt, hängt daher von der Branche deines Arbeitgebers ab, nicht von deiner Tätigkeit.
  • Außenseiterwirkung: der KV gilt für alle Arbeitnehmer eines erfassten Arbeitgebers, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglied sind (§ 12 ArbVG).
  • Günstigkeitsprinzip: Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung dürfen den KV weder aufheben noch einschränken. Abweichungen gelten nur, wenn sie für dich günstiger sind oder etwas regeln, das der KV offen lässt (§ 3 ArbVG). Ein Gehalt über dem Mindestgehalt ist also erlaubt, eines darunter nicht.

Was ein KV regelt

Die Mindestgehälter je Gruppe und Stufe, die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Zulagen und Zuschläge, die Arbeitszeit und teils auch Regeln zur Kündigung. Urlaubs- und Weihnachtsgeld stehen nicht im Gesetz: Höhe und Zahlungstermin kommen aus dem KV. Welcher KV für dich gilt, steht auf deinem Dienstzettel, und der KV muss im Betrieb zur Einsicht aufliegen.

Ohne Kollektivvertrag

  • Satzung: hat ein KV überwiegende Bedeutung erlangt, kann ihn das Bundeseinigungsamt auf Antrag einer KV-Partei zur Satzung erklären. Er gilt dann auch für gleichartige Arbeitsverhältnisse außerhalb seines Geltungsbereichs, die von keinem KV erfasst sind (§ 18 ArbVG).
  • Mindestlohntarif: für Gruppen, für die kein KV abgeschlossen werden kann, setzt das Bundeseinigungsamt auf Antrag der Arbeitnehmerseite Mindestentgelte fest (§ 22 ArbVG). Das betrifft nur wenige Berufe, etwa Hausgehilfen und Hausbetreuer.
  • Sonst gilt der Arbeitsvertrag: gilt weder KV noch Mindestlohntarif, bekommst du das vereinbarte Gehalt. Ist nichts vereinbart, steht dir ein angemessenes und übliches Entgelt zu.

Die jährliche Lohnrunde

Die Gehälter werden in den meisten Branchen jedes Jahr neu verhandelt, insgesamt rund 450 Kollektivverträge. Die Metallindustrie eröffnet traditionell im Herbst die Runde. Meist gibt es zwei Zahlen: die Erhöhung der Mindestgehälter und eine Ist-Erhöhung für das tatsächlich gezahlte Gehalt. Was das für ein Gehalt über dem Minimum heißt, steht bei der Überzahlung.

Weiter

  • Kollektivverträge im Überblick, Erhöhungen und laufende Verhandlungen je Branche.
  • IT-KV, Mindestgehälter nach Tätigkeitsfamilie und Stufe.
  • Handels-KV, Mindestgehälter nach Beschäftigungsgruppe und Stufe.
  • Metaller-KV, die Runde, die jeden Herbst den Auftakt macht.
  • SWÖ-KV, Sozialwirtschaft: Pflege, Betreuung und soziale Dienste.
  • Gewerbe-KV, Angestellte in Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, nur Mindestgehälter.
  • Gastro-KV, Gastronomie und Hotellerie, Löhne je Lohngruppe.
  • Bau-KV, Bauarbeiter:innen, Stundenlöhne je Lohngruppe.
  • Elektro-KV, Elektro- und Elektronikindustrie, Frühjahrsrunde ab 1. Mai.
  • Banken-KV, Angestellte der Banken, Schemagehälter ab 1. April.
  • Beamten-KV, Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, Gehälter per Gesetz.

Siehe auch

  • KV-Mindestgehalt, die Untergrenze je Gruppe und Stufe.
  • Überzahlung, was über dem Mindestgehalt liegt und wie es sich bei KV-Erhöhungen verhält.
  • Arbeiter, für Arbeiter und Angestellte gibt es oft eigene Kollektivverträge, etwa im Handel.
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  • §§ 2, 3, 4, 8, 11 und 12 ArbVG (RIS)
  • Satzung, Mindestlohntarif · §§ 18 und 22 ArbVG (RIS)
  • oesterreich.gv.at: Kollektivvertrag; Mindestlohntarif
  • AK: Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen; So viel Lohn steht mir zu
  • Abdeckung · WKO: Kollektivvertrag, was ist das und warum brauchen wir ihn? (2022)