Bau-KV 2026 und Prognose 2027

Um wie viel die Gehälter im Bau-KV 2027 voraussichtlich steigen, was davon netto bleibt und ob die Abschlüsse seit 2017 mit der Inflation mitgehalten haben. Mit Gehaltstabelle und Mindestgehältern 2026, jeder Erhöhung im Vergleich zur Inflation im Betrachtungszeitraum, einer Prognose für 2027 und einer Netto-Rechnung für dein Gehalt, für Arbeiter:innen in Bauindustrie und Baugewerbe in Österreich.
Dein Netto 2026 und 2027+77 € vs. 2026
2.724,19 €
pro Monat ab 1. Mai 2027 · Prognose
2.646,74 €
pro Monat seit 1. Mai 2026
Netto 69,93 % SV 18,14 % Lohnsteuer 11,93 %
Netto-Erhöhung
2,93 %
Netto 2027 ÷ Netto 2026
Abzüge auf das Plus
37,03 %
SV + Lohnsteuer ÷ Brutto-Plus
Kollektivvertrag20262027 · Prognose
Min. Gehälter
+3,59 %≈ +3,20 %
Ist-Gehälter
––
Inflation
3,52 %3,08 %
Dein Brutto 3.853,00 €3.976,00 €
pro Jahr 53.942,00 €55.664,00 €
Dein Netto 2.646,74 €2.724,19 €
pro Jahr 37.805,23 €38.926,40 €
Kaufkraft
−0,36 %+0,51 %

Erhöhung verglichen mit Inflation

Mindestgehälter (Ø aller Stufen)
Inflation Betrachtungszeitraum

Hauptbeschäftigung

€

Runde 2027

  1. Abschluss 2027, Prognose≈ +3,20 %
    Spanne 2,80 % bis 3,50 %, aus der Inflation und den letzten 3 Abschlüssen · gilt ab 1. Mai 2027
  2. Verhandlungsbeginn
    ca. Jänner 2027
  3. Inflation im BetrachtungszeitraumØ 3,08 %
    Jänner – Dezember 2026 · davon 3 Monate Prognose
  4. Abschluss 2026
    vereinbart am 28. Jänner 2025 · gilt ab 1. Mai 2026
    Mindestgehälter+3,60 %
    Ist-Gehälter–
    Überzahlungen bleiben in Euro erhalten

Noch keine Verhandlungen. Laut Abschluss 2025 sollen sie im Jänner 2027 beginnen, auf Basis der Jahresinflation 2026.

Deine Einstufung im KV

I Vizepolierpro Monat
Mindestgehalt 20263.825,62 €
pro Jahr53.558,68 €
Mindestgehalt 2027, Prognose≈ 3.948,04 €
Dein Brutto3.853,00 €
Überzahlung+27,38 € (+0,72 %)
Überzahlung 2027, Prognose≈ +27,96 € (+0,71 %)

Das regelt der Bau-KV

Der Bau-KV, offiziell „Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (Arbeiter)“, gilt für Arbeiter:innen in Bauindustrie und Baugewerbe. Ausgehandelt wird er zwischen WKÖ: Bundesinnung Bau und Fachverband der Bauindustrie und Gewerkschaft Bau-Holz (GBH). Er legt für 9 Gruppen je ein Mindestgehalt fest, derzeit von 2.887 € bis 3.826 € brutto im Monat. Ausgezahlt wird 14-mal im Jahr: das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld stehen im KV und sind steuerlich begünstigt.

Jedes Jahr wird neu verhandelt, meist ab Jänner; die Erhöhung gilt ab 1. Mai. Ausgangspunkt ist die Inflation im Betrachtungszeitraum, zuletzt Jänner – Dezember 2025 mit 3,52 %. Die Gewerkschaft stellt eine Forderung, die Arbeitgeber legen ein Angebot, und der Abschluss liegt dazwischen. Er hebt die Mindestgehälter an; wer mehr verdient, behält seine Überzahlung in Euro.

Was vom Plus netto bleibt, hängt von deinem Gehalt ab: auf jeden zusätzlichen Euro fallen Sozialversicherung und Lohnsteuer zu deinem Grenzsteuersatz, deshalb wächst das Netto prozentuell meist etwas weniger als das Brutto. Ob ein Abschluss reicht, zeigt die Kaufkraft: seit 2018 stiegen die Mindestgehälter im Bau-KV um 44,43 %, die Preise in den Betrachtungszeiträumen um 37,97 %.

Mindestgehälter
Inflation Betrachtungszeitraum

Bau-KV: Gehälter und Preise seit 2017. Wie viel die Gehälter seit 2017 insgesamt gestiegen sind (jede Mindest-Erhöhung auf die vorige gerechnet, zuletzt +44,43 %), gegen die Inflation in den Betrachtungszeiträumen (+37,97 %). Liegt die volle Linie oben, haben die Gehälter an Kaufkraft gewonnen.

Mindestgehälter Arbeiter:innen ab 1. Mai 2026

Gruppe
pro Stunde
pro Monat (× 169,50 h)
I Vizepolier
22,57 €
3.825,62 €
IIa Vorarbeiter
21,96 €
3.722,22 €
IIb Facharbeiter
19,99 €
3.388,31 €
IIIa Angelernte
19,98 €
3.386,61 €
IIIb Angelernte
19,53 €
3.310,34 €
IIIc Angelernte
19,08 €
3.234,06 €
IIId Angelernte
18,59 €
3.151,01 €
IIIe Angelernte
17,91 €
3.035,75 €
IV Bauhilfsarbeiter
17,03 €
2.886,59 €

Lohntafel: ein kollektivvertraglicher Stundenlohn je Lohngruppe, brutto, ohne Vorrückungsstufen. Als Monatslohn rechnet die Lohntafel Stundenlohn × 169,5 Stunden (39-Stunden-Woche). Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen dazu. Lehrlinge, Praktikanten und Zulagen sind nicht enthalten. Lohngruppe V gibt es seit 1. Mai 2023 nicht mehr.

Abschlüsse seit 2017

Jahr
Ab
Mindestgehälter
Ist-Gehälter
Inflation im Zeitraum
2027
1. Mai 2027
Nächste Runde ab 1. Mai 2027
3,08 %*
2026
1. Mai 2026
+3,60 %
Überzahlung bleibt in Euro erhalten
3,52 %
2025
1. Mai 2025
+2,70 %
Überzahlung bleibt in Euro erhalten
2,94 %
2024
1. Mai 2024
+7,15 %
Überzahlung bleibt in Euro erhalten
6,76 %
2023
1. Mai 2023
+9,50 %
Überzahlung bleibt in Euro erhalten
9,47 %
2022
1. Mai 2022
+4,20 %
Überzahlung bleibt in Euro erhalten
3,50 %
2021
1. Mai 2021
+2,10 %
Überzahlung bleibt in Euro erhalten
1,27 %
2020
1. Mai 2020
+2,55 %
Überzahlung bleibt in Euro erhalten
1,58 %
2019
1. Mai 2019
+3,35 %
Überzahlung bleibt in Euro erhalten
1,96 %
2018
1. Mai 2018
+2,60 %
Überzahlung bleibt in Euro erhalten
2,05 %
2017
1. Mai 2017
+1,50 %
Überzahlung bleibt in Euro erhalten
1,06 %

Häufige Fragen

Noch nicht vereinbart. Unsere Prognose: Mindestgehälter rund +3,20 % (Spanne 2,80 % bis 3,50 %). Sie geht von der Inflation im Betrachtungszeitraum Jänner – Dezember 2026 aus (3,08 %, teils WIFO-Prognose) und rechnet dazu, wie viel die Branche in den letzten 3 Abschlüssen über oder unter der Inflation abgeschlossen hat.
Laut Gehaltstabelle ab 1. Mai 2026 zwischen 2.886,59 € (IV Bauhilfsarbeiter, 169,5 Stunden im Monat) und 3.825,62 € (I Vizepolier, 169,5 Stunden im Monat) brutto im Monat, 14-mal im Jahr. Das ist die Untergrenze: dein Arbeitgeber darf mehr zahlen (Überzahlung), aber nicht weniger.
Die Verhandlungen beginnen meist im Jänner, die neuen Gehälter gelten ab 1. Mai. Verhandelt wird gegen die Inflation im Betrachtungszeitraum, den zwölf Monaten vor der Runde (zuletzt Jänner – Dezember 2025: 3,52 %).
Die Mindest-Erhöhung hebt die Gehaltstabelle an, also die Untergrenze je Gruppe und Stufe. Im Bau-KV gibt es keine eigene Ist-Erhöhung: wer über dem Mindestgehalt verdient, behält seine Überzahlung in Euro, das Gehalt steigt also um denselben Euro-Betrag wie das Mindestgehalt der eigenen Stufe.
Ja. Das Mindestgehalt gilt anteilig zu deiner Arbeitszeit: bei 20 von 40 Wochenstunden die Hälfte. Die Erhöhung in Prozent ist dieselbe wie bei Vollzeit.
Ja. Urlaubs- und Weihnachtsgeld richten sich nach dem Monatsgehalt, das bei der Auszahlung gilt. Eine KV-Erhöhung bekommst du damit 14-mal im Jahr, und beide Sonderzahlungen bleiben bis zum Jahressechstel steuerlich begünstigt.
Dann muss dein Arbeitgeber ab dem Stichtag auf das neue Mindestgehalt deiner Gruppe und Stufe aufzahlen. Prüf deine Einstufung mit der Tabelle auf dieser Seite. Fehlbeträge kannst du nachfordern; viele KVs haben dafür aber kurze Verfallsfristen, deshalb lohnt es sich, früh mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer zu sprechen.
Von 2018 bis 2026 stiegen die Mindestgehälter zusammen um 44,43 %, die Inflation in den Betrachtungszeiträumen um 37,97 %. In 8 von 9 Jahren lag der Abschluss auf oder über der Inflation. Über den ganzen Zeitraum hat der Abschluss die Inflation also ausgeglichen.
  • Tabelle · WKO: Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe, Lohntafel gültig ab 1.5.2026 (PDF)
  • 2025–2027 · Abschlussprotokoll, Vereinbarung vom 28.1.2025 (Bundesinnung Bau, FV Bauindustrie, GBH)
  • 2024 · Bundesinnung Bau: Kollektivvertrag ab 1. Mai 2024
  • 2023 · WKO: Information zum KV-Abschluss 2023 (Vereinbarung vom 13.3.2023)
  • 2021–2022 · WKO: Information zum KV-Abschluss 2021 (Vereinbarung vom 8.4.2021)
  • 2020 · Bauzeitung 09/10 2020, Bundesinnung Bau: Neue Löhne und Gehälter ab Mai 2020
  • 2019 · WKO: Information zum KV-Abschluss 2019 für Arbeiter/innen in der Bauindustrie und im Baugewerbe
  • 2017–2018 · Salzburger Nachrichten/APA, 21.3.2017: Bauarbeiter erhalten mehr Lohn – KV-Abschluss für zwei Jahre · Presse