Überzahlung

Was eine Überzahlung ist, was Mindest- und Ist-Erhöhung mit ihr machen und wie sie im All-in-Vertrag wirkt, Stand 2026.

Definition

Die Überzahlung ist der Teil deines tatsächlich gezahlten Gehalts (Ist-Gehalt), der über dem KV-Mindestgehalt deiner Gruppe und Stufe liegt. Sie ist erlaubt, weil ein Arbeitsvertrag vom Kollektivvertrag zu deinen Gunsten abweichen darf (§ 3 ArbVG). Wichtig wird sie bei jeder KV-Erhöhung: Ob dein Gehalt mitsteigt, hängt davon ab, was der Abschluss für Gehälter über dem Minimum vorsieht.

Mindest-Erhöhung oder Ist-Erhöhung

  • Nur Mindest-Erhöhung: erhöht wird die Gehaltstabelle, nicht dein Gehalt. Liegst du darüber, bekommst du keine Erhöhung, außer dein Arbeitsvertrag sieht eine vor. Dein Gehalt bleibt gleich und die Überzahlung schrumpft; es muss nur so weit steigen, dass es nicht unter das neue Mindestgehalt fällt.
  • Ist-Erhöhung: sie gilt für das tatsächlich gezahlte Gehalt, auch wenn es über dem Mindestgehalt liegt. Die Überzahlung steigt dann mit. Sie kann auch anders gebaut sein: im IT-KV 2026 steigt die Summe der Monatsgrundgehälter eines Betriebs um einen festen Prozentsatz, und der Arbeitgeber verteilt die Erhöhung auf die Einzelnen.
  • Überzahlung in Euro erhalten: manche Abschlüsse sichern die Überzahlung als festen Betrag. Im Handels-KV für Angestellte 2026 blieben die am 31.12.2025 bestehenden Überzahlungen laut Abschluss in Euro (centgenau) erhalten. Dein Gehalt stieg damit um denselben Euro-Betrag wie das Mindestgehalt deiner Stufe.
  • Höhere Einstufung: auch beim Wechsel in eine höhere Gruppe regelt der KV, was mit einer Überzahlung passiert. Im IT-KV wird beim Aufstieg aus der Regel- oder Erfahrungsstufe in eine höhere Tätigkeitsfamilie die Differenz der beiden Mindestgrundgehälter zum bisherigen Ist-Gehalt dazugerechnet (Weiterqualifizierungsbonus), die Überzahlung bleibt also grundsätzlich erhalten.

All-in-Vertrag

Bei einer All-in-Vereinbarung deckt die Überzahlung die geleisteten Überstunden ab. Seit 1. Jänner 2016 muss der Grundlohn für die Normalarbeitszeit im Dienstzettel oder Dienstvertrag stehen; fehlt er, steht dir der branchen- und ortsübliche Grundlohn zu (§ 2g AVRAG). Der Arbeitgeber muss prüfen, ob die Überzahlung die tatsächlich geleisteten Überstunden deckt (Deckungsprüfung, maßgeblich ist der Schnitt im Kalenderjahr). Reicht sie nicht, sind die übrigen Überstunden zu bezahlen; darauf kannst du nicht wirksam verzichten.

Weiter

Kollektivverträge im Überblick, mit Mindest- und Ist-Erhöhung je Branche und Jahr.

Siehe auch

Im Brutto-Netto-Rechner ausprobieren
  • § 3 ArbVG (RIS)
  • All-in · § 2g AVRAG (RIS)
  • Beispiel · WKO: Information zum Kollektivvertragsabschluss für Angestellte im Handel 2026
  • Umreihung, Ist-Erhöhung · Kollektivvertrag Informationstechnologie 2026, § 15 Abschnitte IV und V (WKO)
  • WKO: Überstundenpauschale und All-in-Vereinbarung
  • AK: So viel Lohn steht mir zu