KV-Mindestgehalt
Definition
Das KV-Mindestgehalt (oft Mindestgrundgehalt) ist das monatliche Bruttogehalt für Vollzeit, das dir der Kollektivvertrag für deine Einstufung mindestens zusichert. Weniger zu zahlen ist verboten, mehr ist erlaubt (§ 3 ArbVG). Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht; die Untergrenze kommt aus dem KV deiner Branche. Deine Einstufung und die Höhe deines Grundgehalts müssen auf dem Dienstzettel stehen.
Was die Höhe bestimmt
- Gruppe: du wirst nach deiner Tätigkeit eingestuft. Die Gruppen heißen je KV anders: Verwendungsgruppe, Beschäftigungsgruppe, im IT-KV Tätigkeitsfamilie; dort zählt, was du überwiegend tust.
- Stufe und Vorrückung: innerhalb der Gruppe steigt das Mindestgehalt meist mit den Berufs- oder Dienstjahren. Im IT-KV etwa rückst du nach höchstens drei Jahren von der Einstiegs- in die Regelstufe und nach höchstens vier weiteren Jahren in die Erfahrungsstufe vor. Ergibt sich so eine Erhöhung, steht sie dir zu.
- Teilzeit: das Mindestgehalt gilt anteilig zu deinen Stunden. Wie umgerechnet wird, regelt der KV: der IT-KV teilt das Vollzeit-Mindestgehalt durch 167 und multipliziert mit deinen vereinbarten Monatsstunden.
- 14-mal im Jahr: Urlaubs- und Weihnachtsgeld stehen nicht im Gesetz, sondern im KV. Der IT-KV etwa sieht ein 13. und 14. Monatsgehalt vor, das 14. spätestens am 30. Juni, das 13. spätestens am 1. Dezember. Grundlage ist dort das Monatsgrundgehalt ohne Zulagen und Überstunden.
Wenn der KV steigt oder zu wenig gezahlt wird
- KV-Erhöhung: steigt das Mindestgehalt deiner Gruppe und Stufe, muss dein Arbeitgeber ab dem Stichtag mindestens den neuen Betrag zahlen. Liegt dein Gehalt schon darüber, entscheidet der Abschluss, ob es auch steigt (siehe Überzahlung).
- Nachforderung: wurdest du unter dem KV bezahlt, kannst du die Differenz nachfordern, aber nur innerhalb einer bestimmten Zeit.
- Verfallsfristen: viele KVs setzen kurze Fristen, nach denen Ansprüche verfallen. Der IT-KV etwa verlangt, dass Überstundenentgelte binnen vier Monaten geltend gemacht werden. Prüf deinen KV und sprich früh mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer.
Weiter
Kollektivverträge im Überblick, mit den Mindestgehältern je Gruppe und Stufe je Branche.
Siehe auch
- Kollektivvertrag, wer ihn abschließt und für wen er gilt.
- Überzahlung, der Teil des Gehalts über dem Mindestgehalt.
- Sonderbezüge, wie das 13. und 14. Gehalt besteuert werden.
- •§ 3 ArbVG (RIS)
- •Beispiel · Kollektivvertrag Informationstechnologie 2026, §§ 5, 13, 15 und 17 (WKO)
- •AK: So viel Lohn steht mir zu