Urlaubsgeld-Rechner 2026

Wie viel vom Urlaubsgeld (13. Bezug) 2026 in Österreich netto übrig bleibt, begünstigt besteuert nach §67 EStG, cent-genau für Dienstnehmer:innen (Arbeitnehmer:innen).
2026
Dein Netto
2.008,38 €
Netto 80,34 % SV 16,12 % Lohnsteuer 3,54 %
Netto-Quote
80,34 %
vom Brutto
Abgabenquote
19,66 %
SV + Lohnsteuer

Hauptbeschäftigung

/ Monat

Angestellter · 13./14. ✓ · kein Sachbezug

Aufschlüsselung
BezugUrlaubsgeld
Brutto (Sonderzahlung)2.500,00 €
Sozialversicherung403,00 €
Lohnsteuer88,62 €
Netto2.008,38 €

Das Urlaubsgeld wird üblicherweise im Juni ausgezahlt; der genaue Zeitpunkt und der Anspruch ergeben sich aus deinem Kollektivvertrag.

Vom Brutto zum Netto
Netto80,34 %
SV16,12 %
Lohnsteuer3,54 %

Was dein Ergebnis bedeutet

Hinweise · live aktualisiert
13. und 14. begünstigt besteuert

Dein 13. und 14. Gehalt wird über die §67-Sonderzahlungsregel mit nur 6 % besteuert (nach Freibetrag), viel günstiger als der laufende Tarif.

Mehrere Einkommen, Einmalzahlungen oder ein hohes Gehalt nahe dem Jahressechstel? Zum vollständigen Brutto-Netto-Rechner

Wie das Urlaubsgeld besteuert wird

Das Urlaubsgeld ist der 13. Bezug und zählt steuerlich zu den sonstigen Bezügen nach §67 EStG. Innerhalb des Jahressechstels wird es nach Abzug der Sozialversicherung begünstigt besteuert: Nach einem Freibetrag von 620,00 € fallen für den größten Teil nur 6 Prozent Lohnsteuer an, deutlich weniger als der laufende Tarif. Deshalb ist das Urlaubsgeld-Netto höher als ein normales Monatsnetto.

Auch die Sozialversicherung rechnet bei Sonderzahlungen anders: Es gilt eine eigene jährliche Höchstbeitragsgrundlage für 13. und 14. Bezug, und Arbeiterkammer-Umlage sowie Wohnbauförderung entfallen. Der Rechner bildet all das mit den Regeln des gewählten Jahres ab, mit derselben Engine wie der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen zum Urlaubsgeld

Als sonstiger Bezug nach §67 EStG: Nach Abzug der Sozialversicherung bleibt ein Freibetrag von 620,00 € steuerfrei, darüber gilt innerhalb des Jahressechstels die 6-%-Staffel. Erst sehr hohe Sonderzahlungen über dem Jahressechstel werden zum laufenden Tarif besteuert.
Das Urlaubsgeld ist in Österreich nicht gesetzlich, sondern im Kollektivvertrag geregelt. In den meisten Branchen entspricht es einem laufenden Monatsbrutto, ausgezahlt als 13. Bezug. Details wie Aliquotierung bei unterjährigem Eintritt regelt der jeweilige Kollektivvertrag.
Üblich ist die Auszahlung im Juni, teils auch anteilig oder zu einem anderen Termin, je nach Kollektivvertrag und Betrieb. Das Weihnachtsgeld (14. Bezug) folgt dann meist im November.
Weil die Lohnsteuer innerhalb des Jahressechstels nur 6 Prozent beträgt, statt des laufenden Tarifs, der schon bei mittleren Einkommen deutlich höher liegt. Zusätzlich fallen bei Sonderzahlungen weder Arbeiterkammer-Umlage noch Wohnbauförderung an.
Das Jahressechstel ist ein Sechstel der laufenden Jahresbezüge, praktisch etwa zwei Monatsbrutto. Nur bis zu dieser Grenze gilt die begünstigte Besteuerung der sonstigen Bezüge; bei 13. und 14. Bezug in üblicher Höhe wird sie nicht überschritten. Kleine Sonderzahlungen bleiben bis zur Freigrenze von 2.615,00 € ganz steuerfrei.