Metaller-KV 2026 und 2027
| Kollektivvertrag | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Mindestgehälter | +1,91 % | +2,01 % |
| Ist-Gehälter | +1,41 % | +1,90 % |
| Inflation | 3,01 % | 3,26 % |
| Dein Brutto | 4.452,00 € | 4.537,00 € |
| ↳pro Jahr | 62.328,00 € | 63.518,00 € |
| Dein Netto | 2.940,30 € | 2.999,12 € |
| ↳pro Jahr | 42.261,84 € | 43.100,20 € |
| Kaufkraft | −1,88 % | −0,39 % |
| Kollektivvertrag | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Min. Gehälter | +1,91 % | +2,01 % |
| Ist-Gehälter | +1,41 % | +1,90 % |
| Inflation | 3,01 % | 3,26 % |
| Dein Brutto | 4.452,00 € | 4.537,00 € |
| ↳pro Jahr | 62.328,00 € | 63.518,00 € |
| Dein Netto | 2.940,30 € | 2.999,12 € |
| ↳pro Jahr | 42.261,84 € | 43.100,20 € |
| Kaufkraft | −1,88 % | −0,39 % |
Erhöhung verglichen mit Inflation
Hauptbeschäftigung
Runde 2028
- Abschluss 2028, Prognose≈ +1,90 %Spanne 1,00 % bis 3,60 %, aus der Inflation und den letzten 3 Abschlüssen · gilt ab 1. November 2027
- Verhandlungsbeginnca. September 2027
- Inflation im BetrachtungszeitraumØ 2,60 %Oktober 2026 – September 2027 · davon 12 Monate Prognose
- Abschluss 2027vereinbart am 22. September 2025 · gilt ab 1. November 2026Mindestgehälter+2,10 %Ist-Gehälter+1,90 %Mindestgehälter nur in der Grundstufe
Noch keine Verhandlungen oder Zahlen berichtet. Bereits fixiert (Protokoll 2025): Nachtarbeitszulage und Zulage für die dritte Schicht ab 1.11.2027 4,000 € pro Stunde.
Deine Einstufung im KV
| G | pro Monat |
|---|---|
| Mindestgehalt 2026 | 4.354,45 € |
| ↳pro Jahr | 60.962,30 € |
| Mindestgehalt 2027 | 4.445,89 € |
| Dein Brutto | 4.452,00 € |
| Überzahlung | +97,55 € (+2,24 %) |
| Überzahlung 2027 | +91,11 € (+2,05 %) |
| Nächste Stufe: nach 2 J. | +138,13 € |
| Nächste Gruppe: H | +412,76 € |
| G | pro Monat |
|---|---|
| Mindestgehalt 2026 | 4.354,45 € |
| ↳pro Jahr | 60.962,30 € |
| Mindestgehalt 2027 | 4.445,89 € |
| Dein Brutto | 4.452,00 € |
| Überzahlung | +97,55 € (+2,24 %) |
| Überzahlung 2027 | +91,11 € (+2,05 %) |
| Nächste Stufe: nach 2 J. | +138,13 € |
| Nächste Gruppe: H | +412,76 € |
Das regelt der Metaller-KV
Der Metaller-KV, offiziell „Kollektivvertrag für die Arbeiter:innen bzw. Angestellten der Metalltechnischen Industrie (ausgenommen Berufsgruppe Gießereiindustrie)“, gilt für Beschäftigte der Metalltechnischen Industrie. Ausgehandelt wird er zwischen WKÖ Fachverband Metalltechnische Industrie (FMTI) und PRO-GE (Arbeiter:innen) und Gewerkschaft GPA (Angestellte, bis 2020 GPA-djp). Er legt für 12 Gruppen mit bis zu 6 Stufen je ein Mindestgehalt fest, derzeit von 2.569 € bis 9.093 € brutto im Monat; dazu kommen Vorrückungen, die mit den Dienstjahren dazukommen. Ausgezahlt wird 14-mal im Jahr: das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld stehen im KV und sind steuerlich begünstigt.
Jedes Jahr wird neu verhandelt, meist ab September; die Erhöhung gilt ab 1. November. Ausgangspunkt ist die Inflation im Betrachtungszeitraum, zuletzt Oktober 2024 – September 2025 mit 3,01 %. Die Gewerkschaft stellt eine Forderung, die Arbeitgeber legen ein Angebot, und der Abschluss liegt dazwischen. Er hat meist zwei Zahlen: die Mindest-Erhöhung für die Gehaltstabelle und die Ist-Erhöhung für das Gehalt, das du tatsächlich bekommst, auch mit Überzahlung.
Was vom Plus netto bleibt, hängt von deinem Gehalt ab: auf jeden zusätzlichen Euro fallen Sozialversicherung und Lohnsteuer zu deinem Grenzsteuersatz, deshalb wächst das Netto prozentuell meist etwas weniger als das Brutto. Ob ein Abschluss reicht, zeigt die Kaufkraft: seit 2019 stiegen die Ist-Gehälter im Metaller-KV um 40,00 %, die Preise in den Betrachtungszeiträumen um 38,48 %.
Metaller-KV: Gehälter und Preise seit 2018. Wie viel die Gehälter seit 2018 insgesamt gestiegen sind (jede Ist-Erhöhung auf die vorige gerechnet, zuletzt +40,00 %), gegen die Inflation in den Betrachtungszeiträumen (+38,48 %). Liegt die volle Linie oben, haben die Gehälter an Kaufkraft gewonnen.
Mindestgehälter Angestellte ab 1. November 2025
Vorrückungswerte (Euro je Vorrückung)
Einheitliches Entgeltsystem, Beschäftigungsgruppen A–K (dazu I (M III-5%) wie publiziert). Die Grundstufe ist das Einstiegsentgelt. Bei jeder Vorrückung kommt ein fixer Euro-Vorrückungswert dazu: A–J nach 2 und 4 Jahren der erste, nach 6, 9 und 12 Jahren der zweite Wert; K nach 2 Jahren der erste, nach 4, 6 und 9 Jahren der zweite Wert (A hat nur zwei Vorrückungen). Die Stufen "nach X Jahren" sind die publizierten Gesamtbeträge (Grundstufe plus bisherige Vorrückungswerte), nicht zusätzlich zu addieren; die Vorrückungswerte selbst stehen in einer eigenen Tabelle. Seit 1.11.2022 erhöhen die Runden nur die Grundstufe, die Vorrückungswerte bleiben auf dem Stand vom 1.11.2021. Arbeiter- und Angestelltentabelle sind betragsgleich (Monatsbeträge).
Abschlüsse seit 2017
Häufige Fragen
- •Tabelle · WKO: FMTI Mindestgehaltstabelle ab 01.11.2025 (ANG_Beilage 1a)
- •2025–2027 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2025 und 2026, Angestellte (Wien, 22.09.2025)
- •2023–2024 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2023 (mit Gehaltsabschluss 1.11.2024), Angestellte (Wien, 07.12.2023)
- •2022 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2022, Angestellte (Wien, 4.11.2022)
- •2021 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2021, Angestellte (Eugendorf, 06.11.2021)
- •2020 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2020, Angestellte (Wien, 24.09.2020)
- •2019 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2019, Angestellte (Wien, 28.10.2019)
- •2018 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2018, Angestellte (Wien, 18.11.2018)
- •2017 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2017, Angestellte (Wien, 09.11.2017)