Metaller-KV 2026 und 2027

Um wie viel die Gehälter im Metaller-KV 2027 steigen, was davon netto bleibt und ob die Abschlüsse seit 2017 mit der Inflation mitgehalten haben. Mit Gehaltstabelle und Mindestgehältern 2026, jeder Erhöhung im Vergleich zur Inflation im Betrachtungszeitraum und einer Netto-Rechnung für dein Gehalt, für Beschäftigte der Metalltechnischen Industrie in Österreich.
Dein Netto 2026 und 2027+59 € vs. 2026
2.999,12 €
pro Monat ab 1. November 2026 · vereinbart
2.940,30 €
pro Monat seit 1. November 2025
Netto 67,86 % SV 18,14 % Lohnsteuer 14,00 %
Netto-Erhöhung
2,00 %
Netto 2027 ÷ Netto 2026
Abzüge auf das Plus
30,80 %
SV + Lohnsteuer ÷ Brutto-Plus
Kollektivvertrag20262027
Min. Gehälter
+1,91 %+2,01 %
Ist-Gehälter
+1,41 %+1,90 %
Inflation
3,01 %3,26 %
Dein Brutto 4.452,00 €4.537,00 €
pro Jahr 62.328,00 €63.518,00 €
Dein Netto 2.940,30 €2.999,12 €
pro Jahr 42.261,84 €43.100,20 €
Kaufkraft
−1,88 %−0,39 %

Erhöhung verglichen mit Inflation

Mindestgehälter (Ø aller Stufen)
Ist-Gehälter
Inflation Betrachtungszeitraum

Hauptbeschäftigung

€

Runde 2028

  1. Abschluss 2028, Prognose≈ +1,90 %
    Spanne 1,00 % bis 3,60 %, aus der Inflation und den letzten 3 Abschlüssen · gilt ab 1. November 2027
  2. Verhandlungsbeginn
    ca. September 2027
  3. Inflation im BetrachtungszeitraumØ 2,60 %
    Oktober 2026 – September 2027 · davon 12 Monate Prognose
  4. Abschluss 2027
    vereinbart am 22. September 2025 · gilt ab 1. November 2026
    Mindestgehälter+2,10 %
    Ist-Gehälter+1,90 %
    Mindestgehälter nur in der Grundstufe

Noch keine Verhandlungen oder Zahlen berichtet. Bereits fixiert (Protokoll 2025): Nachtarbeitszulage und Zulage für die dritte Schicht ab 1.11.2027 4,000 € pro Stunde.

Deine Einstufung im KV

Gpro Monat
Mindestgehalt 20264.354,45 €
pro Jahr60.962,30 €
Mindestgehalt 20274.445,89 €
Dein Brutto4.452,00 €
Überzahlung+97,55 € (+2,24 %)
Überzahlung 2027+91,11 € (+2,05 %)
Nächste Stufe: nach 2 J.+138,13 €
Nächste Gruppe: H+412,76 €

Das regelt der Metaller-KV

Der Metaller-KV, offiziell „Kollektivvertrag für die Arbeiter:innen bzw. Angestellten der Metalltechnischen Industrie (ausgenommen Berufsgruppe Gießereiindustrie)“, gilt für Beschäftigte der Metalltechnischen Industrie. Ausgehandelt wird er zwischen WKÖ Fachverband Metalltechnische Industrie (FMTI) und PRO-GE (Arbeiter:innen) und Gewerkschaft GPA (Angestellte, bis 2020 GPA-djp). Er legt für 12 Gruppen mit bis zu 6 Stufen je ein Mindestgehalt fest, derzeit von 2.569 € bis 9.093 € brutto im Monat; dazu kommen Vorrückungen, die mit den Dienstjahren dazukommen. Ausgezahlt wird 14-mal im Jahr: das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld stehen im KV und sind steuerlich begünstigt.

Jedes Jahr wird neu verhandelt, meist ab September; die Erhöhung gilt ab 1. November. Ausgangspunkt ist die Inflation im Betrachtungszeitraum, zuletzt Oktober 2024 – September 2025 mit 3,01 %. Die Gewerkschaft stellt eine Forderung, die Arbeitgeber legen ein Angebot, und der Abschluss liegt dazwischen. Er hat meist zwei Zahlen: die Mindest-Erhöhung für die Gehaltstabelle und die Ist-Erhöhung für das Gehalt, das du tatsächlich bekommst, auch mit Überzahlung.

Was vom Plus netto bleibt, hängt von deinem Gehalt ab: auf jeden zusätzlichen Euro fallen Sozialversicherung und Lohnsteuer zu deinem Grenzsteuersatz, deshalb wächst das Netto prozentuell meist etwas weniger als das Brutto. Ob ein Abschluss reicht, zeigt die Kaufkraft: seit 2019 stiegen die Ist-Gehälter im Metaller-KV um 40,00 %, die Preise in den Betrachtungszeiträumen um 38,48 %.

Ist-Gehälter
Inflation Betrachtungszeitraum

Metaller-KV: Gehälter und Preise seit 2018. Wie viel die Gehälter seit 2018 insgesamt gestiegen sind (jede Ist-Erhöhung auf die vorige gerechnet, zuletzt +40,00 %), gegen die Inflation in den Betrachtungszeiträumen (+38,48 %). Liegt die volle Linie oben, haben die Gehälter an Kaufkraft gewonnen.

Mindestgehälter Angestellte ab 1. November 2025

Gruppe
Grundstufe
nach 2 J.
nach 4 J.
nach 6 J.
nach 9 J.
nach 12 J.
A
2.568,80 €
2.608,44 €
2.648,08 €
B
2.568,80 €
2.608,73 €
2.648,66 €
2.668,62 €
2.688,58 €
2.708,54 €
C
2.698,59 €
2.741,24 €
2.783,89 €
2.805,23 €
2.826,57 €
2.847,91 €
D
2.947,89 €
3.001,51 €
3.055,13 €
3.081,96 €
3.108,79 €
3.135,62 €
E
3.396,21 €
3.458,06 €
3.519,91 €
3.550,81 €
3.581,71 €
3.612,61 €
F
3.802,93 €
3.893,31 €
3.983,69 €
4.028,89 €
4.074,09 €
4.119,29 €
G
4.354,45 €
4.492,58 €
4.630,71 €
4.699,78 €
4.768,85 €
4.837,92 €
H
4.767,21 €
4.918,43 €
5.069,65 €
5.145,23 €
5.220,81 €
5.296,39 €
I
5.804,36 €
5.988,46 €
6.172,56 €
6.264,60 €
6.356,64 €
6.448,68 €
I (M III-5 %)
5.514,16 €
5.689,06 €
5.863,96 €
5.951,41 €
6.038,86 €
6.126,31 €
J
6.372,64 €
6.574,97 €
6.777,30 €
6.878,45 €
6.979,60 €
7.080,75 €
K
8.424,77 €
8.692,26 €
8.825,98 €
8.959,70 €
9.093,42 €

Vorrückungswerte (Euro je Vorrückung)

Gruppe
Erster Wert
Zweiter Wert
A
39,64 €
B
39,93 €
19,96 €
C
42,65 €
21,34 €
D
53,62 €
26,83 €
E
61,85 €
30,90 €
F
90,38 €
45,20 €
G
138,13 €
69,07 €
H
151,22 €
75,58 €
I
184,10 €
92,04 €
I (M III-5 %)
174,90 €
87,45 €
J
202,33 €
101,15 €
K
267,49 €
133,72 €

Einheitliches Entgeltsystem, Beschäftigungsgruppen A–K (dazu I (M III-5%) wie publiziert). Die Grundstufe ist das Einstiegsentgelt. Bei jeder Vorrückung kommt ein fixer Euro-Vorrückungswert dazu: A–J nach 2 und 4 Jahren der erste, nach 6, 9 und 12 Jahren der zweite Wert; K nach 2 Jahren der erste, nach 4, 6 und 9 Jahren der zweite Wert (A hat nur zwei Vorrückungen). Die Stufen "nach X Jahren" sind die publizierten Gesamtbeträge (Grundstufe plus bisherige Vorrückungswerte), nicht zusätzlich zu addieren; die Vorrückungswerte selbst stehen in einer eigenen Tabelle. Seit 1.11.2022 erhöhen die Runden nur die Grundstufe, die Vorrückungswerte bleiben auf dem Stand vom 1.11.2021. Arbeiter- und Angestelltentabelle sind betragsgleich (Monatsbeträge).

Abschlüsse seit 2017

Jahr
Ab
Mindestgehälter
Ist-Gehälter
Inflation im Zeitraum
2028
1. November 2027
Nächste Runde ab 1. November 2027
2,60 %*
2027
1. November 2026
+2,10 % (Grundstufe)
+1,90 %
3,26 %
2026
1. November 2025
+2,00 % (Grundstufe)
+1,41 %
3,01 %
2025
1. November 2024
+3,80 % (Grundstufe)
+4,80 %
3,82 %
2024
1. November 2023
+8,50 % (Grundstufe)
+10,00 %, höchstens 400 €
9,17 %
2023
1. November 2022
+7,00 % (Grundstufe)
+5,40 %, + 75 €
6,90 %
2022
1. November 2021
+3,00 %
+3,55 %
2,06 %
2021
1. November 2020
+1,45 %
+1,45 %
1,46 %
2020
1. November 2019
+2,60 % bis 2,80 %
+2,60 % bis 2,80 %
1,71 %
2019
1. November 2018
+3,00 % bis 3,60 %
+3,00 % bis 3,60 %, mind. 80 €
2,02 %
2018
1. November 2017
+3,00 %
+3,00 %
1,88 %

Häufige Fragen

Vereinbart: Mindestgehälter +2,10 % (Grundstufe), Ist-Gehälter +1,90 %, gültig ab 1. November 2026.
Unsere Prognose: Mindestgehälter rund +1,80 % (Spanne 1,40 % bis 2,40 %), Ist-Gehälter rund +1,90 %. Sie geht von der Inflation im Betrachtungszeitraum Oktober 2026 – September 2027 aus (2,60 %, teils WIFO-Prognose) und rechnet dazu, wie viel die Branche in den letzten 3 Abschlüssen über oder unter der Inflation abgeschlossen hat.
Laut Gehaltstabelle ab 1. November 2025 zwischen 2.568,80 € (A, Grundstufe) und 9.093,42 € (K, nach 9 J.) brutto im Monat, 14-mal im Jahr. Das ist die Untergrenze: dein Arbeitgeber darf mehr zahlen (Überzahlung), aber nicht weniger.
Die Verhandlungen beginnen meist im September, die neuen Gehälter gelten ab 1. November. Verhandelt wird gegen die Inflation im Betrachtungszeitraum, den zwölf Monaten vor der Runde (zuletzt Oktober 2024 – September 2025: 3,01 %).
Die Mindest-Erhöhung hebt die Gehaltstabelle an, also die Untergrenze je Gruppe und Stufe. Die Ist-Erhöhung gilt für das tatsächlich gezahlte Gehalt, auch wenn es über dem Mindestgehalt liegt. Ist sie niedriger als die Mindest-Erhöhung, schrumpft die Überzahlung; dein Gehalt darf aber nie unter das neue Mindestgehalt fallen.
Ja. Das Mindestgehalt gilt anteilig zu deiner Arbeitszeit: bei 20 von 40 Wochenstunden die Hälfte. Die Erhöhung in Prozent ist dieselbe wie bei Vollzeit.
Ja. Urlaubs- und Weihnachtsgeld richten sich nach dem Monatsgehalt, das bei der Auszahlung gilt. Eine KV-Erhöhung bekommst du damit 14-mal im Jahr, und beide Sonderzahlungen bleiben bis zum Jahressechstel steuerlich begünstigt.
Dann muss dein Arbeitgeber ab dem Stichtag auf das neue Mindestgehalt deiner Gruppe und Stufe aufzahlen. Prüf deine Einstufung mit der Tabelle auf dieser Seite. Fehlbeträge kannst du nachfordern; viele KVs haben dafür aber kurze Verfallsfristen, deshalb lohnt es sich, früh mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer zu sprechen.
Von 2019 bis 2027 stiegen die Ist-Gehälter zusammen um 40,00 %, die Inflation in den Betrachtungszeiträumen um 38,48 %. In 5 von 9 Jahren lag der Abschluss auf oder über der Inflation. Über den ganzen Zeitraum hat der Abschluss die Inflation also ausgeglichen.
  • Tabelle · WKO: FMTI Mindestgehaltstabelle ab 01.11.2025 (ANG_Beilage 1a)
  • 2025–2027 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2025 und 2026, Angestellte (Wien, 22.09.2025)
  • 2023–2024 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2023 (mit Gehaltsabschluss 1.11.2024), Angestellte (Wien, 07.12.2023)
  • 2022 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2022, Angestellte (Wien, 4.11.2022)
  • 2021 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2021, Angestellte (Eugendorf, 06.11.2021)
  • 2020 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2020, Angestellte (Wien, 24.09.2020)
  • 2019 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2019, Angestellte (Wien, 28.10.2019)
  • 2018 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2018, Angestellte (Wien, 18.11.2018)
  • 2017 · FMTI: Protokoll zum Gehaltsabschluss 2017, Angestellte (Wien, 09.11.2017)