Pensionsprognose 2026: Wie hoch wird meine Pension?

Deine Pension aus dem Pensionskonto, vorausberechnet bis zum Antritt: wann du in Pension gehen kannst, was die Korridorpension kostet und was jedes Jahr länger arbeiten bringt, brutto und netto in heutigen Werten, nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz, Stand 2026.

Deine Angaben

Geburtsdatum
Geschlecht
Bruttogehalt heute
€/Mo
Beschäftigt seit
Kinder

Dein Pensionskonto bis zum Regelpensionsalter

Gesamtgutschrift (nominal)
in Werten von 2026
Korridorpension, mit Abschlag Regelpensionsalter Später, mit Zuschlag

Deine Pension (Prognose)

Nettopension pro Monat2.581,04 €
Bruttopension pro Monat3.312,61 €

14 Mal im Jahr, 36.135 € netto im Jahr. Nominal 2045: 5.300,90 € brutto (Prognose).

Regelpensionsalter65 Jahre

Pensionsbeginn 1. Jänner 2045

Korridorpension63 Jahre, 1. Jänner 2043

mit 516 von mindestens 504 Versicherungsmonaten (Prognose), Abschlag 10,2 %

Langzeitversichertenpensionnicht möglich

Ab 62 Jahren mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit; die hättest du erst nach dem Regelpensionsalter (Prognose).

Gesamtgutschrift zum Pensionsbeginn (Prognose)74.213 €

nominal, ÷ 14 = 5.300,90 € brutto im Monat 2045

Früher oder später in Pension (Prognose)

Korridorpension01/2043, 63 Jahre2.279,48 €

Abschlag 10,2 %; brutto 2.842,80 € heute, 4.329,89 € im Jahr 2043

Regelpension01/2045, 65 Jahre2.581,04 €

ohne Abschlag; brutto 3.312,61 € heute, 5.300,90 € im Jahr 2045

1 Jahr später01/2046, 66 Jahre2.719,87 €

Zuschlag 5,1 %; brutto 3.558,76 € heute, 5.837,16 € im Jahr 2046

2 Jahre später01/2047, 67 Jahre2.862,93 €

Zuschlag 10,2 %; brutto 3.812,40 € heute, 6.409,51 € im Jahr 2047

3 Jahre später01/2048, 68 Jahre3.010,20 €

Zuschlag 15,3 %; brutto 4.073,53 € heute, 7.019,75 € im Jahr 2048

So wird die Pension berechnet

Seit 2005 hat jede und jeder ab Jahrgang 1955 ein Pensionskonto (Allgemeines Pensionsgesetz). Jedes Jahr werden 1,78 % der Beitragsgrundlagen gutgeschrieben, also des Bruttogehalts mit 13. und 14. und von Zeiten wie Kindererziehung oder Arbeitslosengeld. Höchstens zählt die Jahreshöchstbeitragsgrundlage, 420 tägliche Höchstbeitragsgrundlagen, 2026 420 × 231,00 € = 97.020,00 €.

Am Ende jedes Jahres wird der bisherige Stand mit der Aufwertungszahl (§ 108a ASVG) aufgewertet, die der Lohnentwicklung folgt. So behalten frühe Gutschriften ihren Wert gegenüber den Löhnen. Die Summe heißt Gesamtgutschrift; geteilt durch 14 ergibt sie die monatliche Bruttopension zum Regelpensionsalter.

Wer früher geht, bekommt weniger: mit der Korridorpension (ab 63 Jahren, 504 Versicherungsmonate) 0,425 % Abschlag je Monat, 5,1 % im Jahr. Wer länger arbeitet, bekommt 0,425 % Zuschlag je Monat, höchstens 15,3 %, und weitere Gutschriften. Ab wann für dich welche Variante gilt, steht unter Pensionsantrittsalter. Was von einer Bruttopension netto bleibt, rechnet der Pensionsrechner; wie die Pension danach jedes Jahr steigt, zeigt Pensionserhöhung und Kaufkraft.

Annahmen und Grenzen der Prognose

  • Vor 2005 versichert: Die Zeiten bis 2013 stecken in der Kontoerstgutschrift, die nach altem Recht berechnet wurde (§ 15 APG). Die Prognose behandelt diese Jahre wie Kontojahre; genauer wird sie mit dem Kontostand aus dem Pensionskonto.
  • Durchgehend beschäftigt ab Jänner des ersten Jahres bis zum Monat vor dem Pensionsbeginn, mit deinem heutigen Gehalt, das mit den Löhnen steigt. Vergangene Jahre sind damit angenommen, nicht aus deinen echten Beitragsgrundlagen.
  • Kindererziehung: 48 Monate je Kind ab dem Geburtsjahr, in ganzen Kalenderjahren; ein weiteres Kind beendet die Zeit des vorigen, Monate zählen also nie doppelt. Mehrlingsgeburten und eine Aufteilung zwischen den Eltern sind nicht abgebildet. Kindererziehung zählt zu den 180 Versicherungsmonaten, nicht zu den 84 aus Erwerbstätigkeit.
  • Langzeitversichertenpension: Beitragsmonate aus Erwerbstätigkeit sind die Monate ab dem ersten Jahr, dazu Kindererziehung davor bis 60 Monate; Präsenz- oder Zivildienst ist nicht eigens abgebildet. Schwerarbeit gilt so, wie du sie angibst. Der Frühstarterbonus zählt die Beschäftigungsmonate bis zum Monat des 20. Geburtstags, für Pensionsantritte ab 2022.
  • Nicht abgebildet: Teilpension, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Teilzeit oder Selbstständigkeit, Invaliditätspension, Ausgleichszulage samt Bonus und die erste Pensionsanpassung nach dem Antritt.
  • Netto mit den Regeln 2026: Steuerstufen und Absetzbeträge werden bis zum Pensionsantritt angepasst, das Netto in heutigen Werten ist daher eine Näherung.

Häufige Fragen

Das hängt vor allem davon ab, wie lange und wie viel du verdienst. Ein Beispiel: Wer 1980 geboren ist, seit 2000 durchgehend arbeitet und heute das mittlere Vollzeitgehalt von 4.230 € (Prognose) verdient, kommt mit 65 Jahren auf etwa 3.313 € brutto und 2.581 € netto im Monat in heutigen Werten (Prognose), das sind 78 % des Bruttogehalts nach 45 Jahren. Nominal stehen im Jahr 2045 rund 5.301 € brutto am Bescheid, weil Löhne und Pensionskonto bis dahin steigen. Mit den eigenen Daten rechnet die Karte oben.
Aus dem Pensionskonto: Jedes Jahr kommen 1,78 % der Beitragsgrundlagen dazu, gedeckelt mit der Jahreshöchstbeitragsgrundlage, und der bisherige Stand wird mit der Aufwertungszahl an die Löhne angepasst (§ 12 APG). Die Gesamtgutschrift am Stichtag geteilt durch 14 ist die monatliche Bruttopension (§ 5 Abs 1 APG). Wer vor dem Regelpensionsalter geht, bekommt einen Abschlag, wer später geht, einen Zuschlag. Davon gehen Krankenversicherung und Lohnsteuer ab.
Sie ist die Summe aller bisherigen Teilgutschriften, jeweils aufgewertet, plus eine allfällige Kontoerstgutschrift für Zeiten vor 2005. Geteilt durch 14 zeigt sie, wie hoch die Bruttopension zum Regelpensionsalter heute wäre, ohne die künftigen Jahre. Eine Gesamtgutschrift von 30.000 € entspricht also 2.142,86 € brutto im Monat. Sie steht in der jährlichen Kontomitteilung; oben eingegeben, rechnet die Prognose ab diesem Stand weiter.
0,425 % für jeden Monat vor dem Regelpensionsalter (§ 5 Abs 2 APG), 5,1 % pro Jahr. Ein Mann, der mit 63 Jahren statt mit 65 Jahren geht, verliert damit 10,2 % dauerhaft, dazu fehlen die Gutschriften der letzten Jahre. Im Beispiel der ersten Frage sind das 2.843 € statt 3.313 € brutto in heutigen Werten (Prognose). Voraussetzung sind 504 Versicherungsmonate; die Werte nach Geburtsdatum stehen unter Pensionsantrittsalter.
Männer mit 65 Jahren. Frauen, die bis Ende 1963 geboren sind, mit 60 Jahren; danach steigt das Alter je Geburtshalbjahr um sechs Monate, bis es für Frauen ab 1.7.1968 ebenfalls 65 beträgt (wer im Halbjahr davor geboren ist: 64 Jahre, 6 Monate). Die Pension beginnt am Monatsersten nach dem Geburtstag. Früher geht es mit der Korridorpension ab 63 Jahren, wenn genug Versicherungsmonate da sind. Die ganze Tabelle steht unter Pensionsantrittsalter.
Die Rechnung selbst folgt dem Gesetz; unsicher sind die Annahmen. Die wichtigste ist das Lohnwachstum: Lohnwachstum bis 2025 aus den Aufwertungszahlen (vorläufig), danach WIFO-Prognose (2026 2,4 % und 2027 2,6 %), ab 2028 2,5 % pro Jahr (Prognose). Wächst es schneller, steigen Gutschriften und Aufwertung, in heutigen Werten ändert sich aber wenig, weil beide mit den Löhnen gehen. Mehr bewegen Lücken: Jahre ohne Arbeit, Teilzeit oder ein anderes Gehalt. Am genauesten wird die Prognose, wenn du den Kontostand aus deinem Pensionskonto eingibst, besonders bei Versicherungszeiten vor 2005.

Weiterlesen und rechnen

Quellen: §§ 4, 5, 12 und 15 APG mit § 38 APG und Anlage 2 (RIS); § 108a ASVG (Aufwertungszahl) mit den jährlichen Kundmachungen, für 2027 der voraussichtliche Wert der ÖGK; § 223 Abs 2 ASVG (Stichtag); BVG BGBl 832/1992 (Regelpensionsalter der Frauen); Pensionsversicherungsanstalt; WIFO-Prognose der Löhne (über die Medianlohn-Tabelle); Nettopension mit derselben Engine wie der Pensionsrechner.