Dienstgeber
Lohnnebenkosten, Abgaben und arbeitgeberseitige Konzepte: KommSt, DB, DZ, MVK, WBF, Gesamt-Lohnkosten.Diese Kategorie sammelt arbeitgeberseitige Konzepte rund um Lohn, Anmeldung und Abgaben. Heute liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf den Lohnnebenkosten: Kommunalsteuer (KommSt), Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB), Zuschlag zum DB (DZ, Bundesland-spezifisch), Mitarbeitervorsorge (MVK), DG-Sozialversicherung und Wohnbauförderung. Der typische Aufschlag über dem Brutto liegt bei rund 30 %, die Lohnkosten sind damit der relevante Referenzwert für Gehaltsverhandlungen, Outsourcing-Rechnungen und Vergleiche mit der Selbstständigkeit.
Eckdaten 2026
Änderungen 2026
- WBF DG-Anteil Wien per LGBl. Wien Nr. 73/2025 von 0,5 % auf 0,75 % erhöht (effektiv 1.1.2026), andere Bundesländer halten 0,5 %. Mehr →
- Keine sonstigen 2026-Änderungen auf DG-Seite, DB-Senkung auf 3,7 % gilt seit 2025, DZ-Sätze der Wirtschaftskammern noch zu verifizieren (Stand: 2025-Werte mit ±0,02 %-Punkte erwartet). Mehr →
Begriffe in diesem Thema
- Betriebliche Vorsorge (BV / MVK)
DG-Beitrag von 1,53 % an die Mitarbeitervorsorgekasse, Abfertigung Neu seit 2003.
- Dienstgeberbeitrag (DB / FLAF)
§41 FLAG, DG-Abgabe zur FLAF-Finanzierung, seit 1.1.2025 auf 3,70 % gesenkt.
- Kommunalsteuer (KommSt)
3 % vom Brutto, vom DG getragen, an die Standortgemeinde abgeführt, seit 1994 unverändert.
- Lohnkosten (DG gesamt)
Summe aller DG-Abgaben über dem Brutto, ca. 30 % Aufschlag, je nach Bundesland.
- Wohnbauförderungsbeitrag (DG-Sicht)
Länderabgabe für sozialen Wohnbau, DG-Anteil als Teil der Lohnnebenkosten, Bundesland-spezifisch.
- Zuschlag DB (DZ / Kammerumlage 2)
DG-Beitrag zur Wirtschaftskammer, Satz variiert nach Bundesland (2026: 0,31 % – 0,40 %).
Verwandte Begriffe
- SV-Beitragssätze (§ 51 ASVG)SV
Die DG-Sozialversicherung (KV+PV+AV+IESG = 19,88 % + UV 1,20 % nur laufend) ist der größte Posten der Lohnnebenkosten, größer als KommSt + DB + DZ zusammen.
- SteuerkeilSteuer
Der Steuerkeil setzt die gesamten Lohnabgaben (DN + DG) ins Verhältnis zu den Gesamt-Lohnkosten, OECD-Standardmetrik für Lohnabgabenbelastung.