Kommunalsteuer (KommSt)

3 % auf das Brutto, ausschließlich vom DG getragen, an die Standortgemeinde abgeführt, seit 1994 unverändert.

Definition

Die Kommunalsteuer nach §§ 1–6 KommStG ist eine reine DG-Abgabe von 3 % auf die Lohn- und Gehaltssumme aller Dienstnehmer einer Betriebsstätte. DN tragen nichts. Empfänger ist die Standortgemeinde, nicht das Finanzamt. Die KommSt ist eine Gemeindeabgabe und fließt direkt in den Gemeindehaushalt. Bemessungsgrundlage ist im Wesentlichen die Brutto-Lohnsumme (laufend + Sonderzahlungen), mit denselben Ausnahmen wie die SV. Der Satz ist seit Einführung 1994 unverändert.

KommSt-Satz nach Jahr

Werte für das aktuelle Jahr direkt aus der Rechenlogik gelesen; 2024/2025 hardcoded (Satz seit 1994 unverändert); 2027 noch nicht festgesetzt (»—«). Anwendung sowohl auf laufende Bezüge als auch auf 13./14. Gehalt.

Abgabe
2024
2025
2026
2027
Anwendung
Kommunalsteuer (DG)
3 %
3 %
3 %
3 %
Laufend + 13./14.

Beispiel: Brutto € 4.000/Monat (2026)

Laufend: € 4.000 × 3 % = € 120/Monat KommSt. 13./14.: € 4.000 × 3 % je Bezug = € 120. Jahressumme: 14 × € 120 = € 1.680, die der DG an die Standortgemeinde abführt, kommt zu den anderen Lohnnebenkosten (SV-DG, DB, DZ, MVK) hinzu.

Siehe auch

Im Brutto-Netto-Rechner ausprobieren Im Lohnkosten-Rechner ausprobieren

Quellen: §§ 1–6 KommStG 1993 (RIS), BMF Lohnsteuerrichtlinien Rz 8001 ff., BVAEB "Beitragsrechtliche Werte 2026".