Kommunalsteuer (KommSt)

3 % auf das Brutto, ausschließlich vom DG getragen, an die Standortgemeinde abgeführt, seit 1994 unverändert.

Definition

Die Kommunalsteuer nach §§ 1–6 KommStG ist eine reine DG-Abgabe von 3 % auf die Lohn- und Gehaltssumme aller Dienstnehmer einer Betriebsstätte. DN tragen nichts. Empfänger ist die Standortgemeinde, nicht das Finanzamt — KommSt ist eine Gemeindeabgabe und fließt direkt in den Gemeindehaushalt. Bemessungsgrundlage ist im Wesentlichen die Brutto-Lohnsumme (laufend + Sonderzahlungen), mit denselben Ausnahmen wie die SV. Der Satz ist seit Einführung 1994 unverändert.

KommSt-Satz nach Jahr

Werte für das aktuelle Jahr direkt aus der Rechenlogik gelesen; 2024/2025 hardcoded (Satz seit 1994 unverändert); 2027 noch nicht festgesetzt (»—«). Anwendung sowohl auf laufende Bezüge als auch auf 13./14. Gehalt.

Abgabe
2024
2025
2026
2027
Anwendung
Kommunalsteuer (DG)
3 %
3 %
3 %
Laufend + 13./14.

Beispiel: Brutto € 4.000/Monat (2026)

Laufend: € 4.000 × 3 % = € 120/Monat KommSt. 13./14.: € 4.000 × 3 % je Bezug = € 120. Jahressumme: 14 × € 120 = € 1.680, die der DG an die Standortgemeinde abführt, kommt zu den anderen Lohnnebenkosten (SV-DG, DB, DZ, MVK) hinzu.

Siehe auch

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Quellen: §§ 1–6 KommStG 1993 (RIS), BMF Lohnsteuerrichtlinien Rz 8001 ff., BVAEB "Beitragsrechtliche Werte 2026".

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