Wohnbauförderungsbeitrag (DG-Sicht)

WBF im Lohnnebenkosten-Stack, DG-Anteil pro Bundesland, Wien 2026 als Kosten-Sonderfall.

Definition

Der Wohnbauförderungsbeitrag ist eine Landesabgabe nach § 1 Abs. 2 Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, die der Dienstgeber als Teil der Lohnnebenkosten trägt, gleich hoch wie der DN-Anteil. Standardbetrag: 0,50 % der laufenden Lohnsteuerbemessungsgrundlage; Wien per LGBl. Wien Nr. 73/2025 ab 1.1.2026 auf 0,75 %. WBF gehört neben KommSt (3,00 %), DB (3,70 %), DZ (Bundesland-spezifisch) und MVK (1,53 %) zu den vom DG getragenen Lohnnebenkosten oberhalb der Sozialversicherung. Wie SV gilt WBF nicht auf Sonderzahlungen.

WBF im Lohnnebenkosten-Stack 2026

Lohnnebenkosten-Posten
Satz 2026
Bemessung
Kommunalsteuer (KommSt)
3,00 %
Brutto + Sonderbez., kein Deckel
Dienstgeberbeitrag (DB / FLAF)
3,70 %
Brutto + Sonderbez., kein Deckel
Betriebliche Vorsorge (MVK)
1,53 %
Brutto + Sonderbez., kein Deckel
DZ / Kammerumlage 2 (Bundesland-spezifisch)
0,00 – 0,38 %
Brutto + Sonderbez., kein Deckel
Wohnbauförderung (WBF, DG-Anteil)
0,50 – 0,75 %
nur laufendes Brutto, HBG-gedeckelt

WBF ist mit Abstand der kleinste der fünf Lohnnebenkosten-Posten, hat aber den prominentesten Bundesland-Unterschied.

DG-Anteil nach Bundesland & Jahr

DG-Anteil pro Bundesland (zusätzliche Lohnkosten). Anwendung nach Beschäftigungsort. Werte für das aktuelle Jahr direkt aus der Rechenlogik gelesen; historische Jahre fix, künftige Jahre noch nicht festgesetzt (»—«).

Bundesland
2024
2025
2026
2027
Wien
0,50 %
0,50 %
0,75 %
Niederösterreich
0,50 %
0,50 %
0,50 %
Oberösterreich
0,50 %
0,50 %
0,50 %
Steiermark
0,50 %
0,50 %
0,50 %
Kärnten
0,50 %
0,50 %
0,50 %
Salzburg
0,50 %
0,50 %
0,50 %
Tirol
0,50 %
0,50 %
0,50 %
Vorarlberg
0,50 %
0,50 %
0,50 %
Burgenland
0,50 %
0,50 %
0,50 %

Bis Ende 2025 lagen alle neun Bundesländer (auch Wien) symmetrisch bei 0,50 % DG-Anteil. LGBl. Wien Nr. 73/2025 hob Wien zum 1.1.2026 als einziges Land auf 0,75 % an, direkte Mehrkosten für jeden Wiener Dienstgeber pro Mitarbeiter.

Beispiel: Brutto 4.000 €/Monat, DG-Sicht

Bei einem Bruttogehalt von 4.000 €/Monat zahlt der Dienstgeber als WBF: in Wien 4.000 × 0,75 % = € 30,00/Monat = € 360,00/Jahr; in jedem anderen Bundesland 4.000 × 0,50 % = € 20,00/Monat = € 240,00/Jahr. Die höhere Wiener WBF bedeutet damit +€ 120,00/Jahr pro Mitarbeiter Mehrkosten gegenüber jedem anderen Bundesland — relevant für Standort-Kostenvergleiche und Wiener Jahres-Budgetierung 2026.

Siehe auch

  • WBF (DN-Sicht) (Brutto-Abzug) , Die andere Hälfte der Abgabe: was beim Dienstnehmer vom Brutto abgezogen wird, gleich hoch wie der DG-Anteil.
  • Lohnkosten (DG gesamt) , Wo WBF zusammen mit KommSt, DB, DZ und MVK in der Gesamt-Lohnkosten-Quote von ~30 % aufgeht.
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Quellen: § 1 Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 (RIS), LGBl. Wien Nr. 73/2025, BGBl. II Nr. 263/2025 (SV-Werte 2026).

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