Dienstvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag?

Die drei Vertragsarten im Vergleich: Sozialversicherung, Lohnnebenkosten und was jede den Dienstgeber wirklich kostet, für Österreich.

Dienstvertrag, freier Dienstvertrag und Werkvertrag unterscheiden sich vor allem darin, wer sozialversichert ist und welche Lohnnebenkosten anfallen. Dieser Vergleich zeigt für 2026 in Österreich, was jede Vertragsart den Dienstgeber bzw. Auftraggeber wirklich kostet, cent-genau aus derselben Rechenlogik wie unsere Rechner.

Die drei Vertragsarten

  • Echter Dienstvertrag (Angestellter/Arbeiter): ASVG-pflichtig, volle Lohnnebenkosten, 13./14. Gehalt, Urlaub und Entgeltfortzahlung. Der teuerste, aber sicherste Weg.
  • Freier Dienstvertrag: ebenfalls ASVG-versichert, aber ohne Wohnbauförderung und ohne gesetzliches 13./14. Gehalt. Etwas günstiger, weniger Bindung.
  • Werkvertrag: echte Selbstständigkeit, GSVG-versichert. Der Auftraggeber zahlt keine Lohnnebenkosten, nur das Honorar.

Kostenvergleich: € 3.000 Brutto/Monat (Wien, 2026)

Vertragsart
Lohnnebenkosten/Mo
Kosten/Mo
Angestellter / Arbeiter
€ 895
€ 3.895
Freier Dienstnehmer
€ 872
€ 3.872
Werkvertrag
€ 0
€ 3.000

Dieselbe monatliche Zahl (Brutto bzw. Honorar), unterschiedliche Lohnnebenkosten. Angestellter und Arbeiter rechnen identisch. Der Werkvertrag zeigt nur das Honorar, seine eigene SV trägt der Selbstständige.

Wann welche Vertragsart?

Die Wahl richtet sich nicht nach dem Preis, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit. Wer weisungsgebunden, mit fester Zeit und im Betrieb eingegliedert arbeitet, ist ein Dienstnehmer, unabhängig davon, was im Vertrag steht. Ein Werkvertrag für laufende, abhängige Arbeit ist Scheinselbständigkeit und wird rückwirkend teuer umqualifiziert. Der freie Dienstvertrag ist die Zwischenstufe für weisungsfreiere, projekthafte Mitarbeit.

Weitere Beschäftigungsformen

Dieser Vergleich stellt die drei Grundtypen gegenüber. Sonderformen mit eigenen Beitragsregeln kannst du ebenfalls rechnen: der Lehrling (reduzierte KV, keine Kammerumlage), die geringfügige Beschäftigung (SV-frei für den Dienstnehmer, Abgaben nur beim Dienstgeber) und der Beamte (B-KUVG statt ASVG). Neue Selbstständige und EPU folgen in einem eigenen Rechner.

Eigene Zahlen im Lohnkosten-Rechner Netto im Brutto-Netto-Rechner

Quellen: ASVG, GSVG, WKO "Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag", SVS. Werte 2026.