Arbeitnehmerveranlagung
Definition
Mit der Arbeitnehmerveranlagung rechnet das Finanzamt nach Jahresende die Lohnsteuer eines ganzen Jahres neu (§ 41 EStG). Der Dienstgeber zieht die Lohnsteuer jeden Monat nur für seinen eigenen Bezug ab. In der Veranlagung zählt dagegen das ganze Einkommen des Jahres, mit allem, was der Lohnzettel nicht kennt: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, ein zweiter Bezug. Heraus kommt eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
Drei Arten
- Auf Antrag (Antragsveranlagung, § 41 Abs 2): freiwillig, wenn keine Pflicht besteht. Du kannst sie fünf Jahre lang einreichen, für 2025 also bis Ende 2030. Sie lohnt sich fast immer, etwa mit Pendlerpauschale, Spenden, Kirchenbeitrag, einem Job nur über einen Teil des Jahres oder der Negativsteuer.
- Automatisch (antragslose Veranlagung, § 41 Abs 2a): Hast du bis Ende Juni keine Erklärung eingereicht, nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte und ergibt sich eine Gutschrift von mindestens 5 €, veranlagt das Finanzamt von selbst. Eine eigene Erklärung innerhalb der fünf Jahre ersetzt diesen Bescheid.
- Pflicht (Pflichtveranlagung, § 41 Abs 1): Du musst eine Erklärung abgeben, unter anderem wenn du
- zwei oder mehr Bezüge gleichzeitig hattest, die getrennt versteuert wurden, etwa zwei Jobs oder Job und Pension (Z 2),
- andere Einkünfte über 730 € im Jahr hattest, etwa aus einer Selbstständigkeit oder Vermietung (Z 1),
- einen Freibetragsbescheid in der Lohnverrechnung genutzt hast (Z 8),
- der Dienstgeber Pendlerpauschale, Familienbonus Plus, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt hat, ohne dass sie zustanden (Z 12).
Warum zwei Bezüge oft eine Nachzahlung bringen
Jeder Dienstgeber und jede Pensionsstelle zieht die Lohnsteuer so ab, als wäre ihr Bezug dein einziges Einkommen. Jeder Bezug nutzt deshalb die steuerfreie Stufe und die niedrigen Stufen des Tarifs für sich. In der Veranlagung werden beide zusammengerechnet, und der Teil, der über den einzelnen Bezug hinausgeht, fällt in höhere Stufen. Die Differenz fordert das Finanzamt mit dem Bescheid nach. Wer das weiß, legt sie über das Jahr zur Seite.
Fristen
- Pflichtveranlagung: Erklärung für 2025 bis 30. April 2026 auf Papier, bis 30. Juni 2026 über FinanzOnline (§ 134 BAO). Fällt der Tag auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag.
- Antragsveranlagung: fünf Jahre ab Ende des Jahres.
- Anspruchszinsen: Auf eine Nachzahlung laufen ab 1. Oktober des Folgejahres Zinsen (§ 205 BAO). Eine Anzahlung vorher vermeidet sie.
- Vorauszahlungen: Nach einer Pflichtveranlagung wegen zweier Bezüge oder anderer Einkünfte kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen, je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 45 EStG). Bis 300 € im Jahr gibt es keine.
Siehe auch
- Lohnsteuer, was der Dienstgeber jeden Monat abzieht.
- Negativsteuer, kommt nur über die Arbeitnehmerveranlagung.
- Einkommensteuertarif, die Stufen, nach denen alle Einkommen zusammen besteuert werden.
Selbst nachrechnen
- •§ 39 und § 41 EStG 1988 (Veranlagung, Pflicht- und Antragsveranlagung)
- •§ 45 EStG 1988 (Vorauszahlungen)
- •§ 134 BAO (Erklärungsfristen), § 205 BAO (Anspruchszinsen)
- •BMF: Pflichtveranlagung