Was bleibt Selbstständigen netto?
Als Selbstständige:r, EPU oder neue:r Selbstständige:r zahlst du deine Sozialversicherung selbst an die SVS und deine Einkommensteuer über die Veranlagung. Was vom Gewinn übrig bleibt, zeigt dieser Ratgeber für 2026 in Österreich, cent-genau aus derselben Rechenlogik wie unser SVS- und Steuer-Rechner.
Beispiel: vom Gewinn zum Netto
Gewinn = vor Steuer und SV. SVS = Pensions-, Kranken- und Selbständigenvorsorge plus Unfallversicherung. Steuer nach Abzug des Grundfreibetrags.
So kommt dein Netto zustande
Zuerst zahlst du die SVS-Beiträge, rund 26,83 % deines Gewinns plus einen fixen Unfallversicherungsbeitrag, mindestens von der Mindest- und höchstens bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Für die Einkommensteuer ziehst du diese Beiträge als Betriebsausgabe ab und danach den Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag 15 % bis 33.000 € Gewinn). Auf den Rest wendest du den progressiven Einkommensteuertarif nach § 33 EStG an. Was übrig bleibt, ist dein Netto.
Worauf du zusätzlich achten solltest
Für neue Selbstständige und Gewerbetreibende gilt dieselbe Berechnung, nur Gewerbetreibende zahlen zusätzlich die WKO-Grundumlage. Die Umsatzsteuer hängt nicht am Gewinn, sondern am Umsatz: unter der Grenze der Kleinunternehmerregelung stellst du ohne USt aus. In den ersten Jahren schreibt die SVS vorläufige Beiträge vor und bemisst nach dem Steuerbescheid nach.
Quellen: GSVG, WKO "Gewerbliche SV-Beiträge", § 10 und § 33 EStG (RIS), SVS. Werte 2026.