Sachbezug Dienstwagen und E-Auto 2026

Was dein Dienstwagen 2026 als Sachbezug kostet und was davon netto fehlt: Prozentsatz nach der CO2-Grenze im Jahr der Erstzulassung, halber Sachbezug, Fahrtenbuch, Kostenbeitrag und der Sachbezug für E-Autos, Schritt für Schritt nach der Sachbezugswerteverordnung gerechnet.

Dein Dienstwagen

Jahr
Anschaffungskosten brutto
€

samt Umsatzsteuer und NoVA, auch bei Leasing

Antrieb
CO2-Wert (g/km)
Erstzulassung

Grenze 126 g/km (WLTP), Wert laut Typenschein

Laufender Kostenbeitrag
€/Mo
Einmaliger Kostenbeitrag
€
Bruttogehalt
€/Mo

14 Mal im Jahr, voreingestellt 4.000 €

Bundesland

Dein Sachbezug 2026

Sachbezug pro Monat600,00 €

1,5 % der Anschaffungskosten, höchstens 720 €

Bar-Netto ohne Dienstwagen2.718,79 €
Bar-Netto mit Dienstwagen2.412,83 €
Weniger netto im Monat− 305,96 €
Weniger netto im Jahr− 3.671,52 €

Sachbezug nach Anschaffungskosten 2026

2 %, über 126 g/km
1,5 %, bis 126 g/km
Elektro 2026, kein Sachbezug
Elektro ab 2027, 0,375 %

So wird dein Sachbezug gerechnet

Schritt
Rechnung
Betrag
Einstufung (§ 4 Abs 1 Z 2)
120 g/km bis zur Grenze von 126 g/km (WLTP, Erstzulassung 2026): 1,5 %, höchstens 720 €
Sachbezugswert (§ 4 Abs 1)
1,5 % × 40.000,00 €
600,00 €
Höchstbetrag
höchstens 720,00 €, greift nicht
600,00 €
Sachbezug pro Monat
600,00 €

Die Reihenfolge steht in § 4 Abs 7: ein einmaliger Kostenbeitrag mindert zuerst die Anschaffungskosten, ein laufender wird vom errechneten Wert abgezogen, und erst danach greift der Höchstbetrag. Selbst bezahlter Treibstoff mindert den Sachbezug nicht.

CO2-Grenze nach Jahr der Erstzulassung

Erstzulassung
CO2-Grenze
Messverfahren
ab 2025
126 g/km
WLTP
2024
129 g/km
WLTP
2023
132 g/km
WLTP
2022
135 g/km
WLTP
2021
138 g/km
WLTP
2020, ab April
141 g/km
WLTP
2020, Jänner bis März
118 g/km
NEFZ
2019
121 g/km
NEFZ
2018
124 g/km
NEFZ
2017
127 g/km
NEFZ
bis 2016
130 g/km
NEFZ

Bis zur Grenze gilt 1,5 %, höchstens 720 € im Monat, darüber 2 %, höchstens 960 € (2026). Die Grenze bleibt dem Auto ein Leben lang, auch als Gebrauchtwagen. Für eine Erstzulassung vor 2016 gilt dieselbe Grenze wie für 2016, 130 g/km.

Elektroauto als Dienstwagen, Jahr für Jahr

Jahr
Satz
Höchstens
Bei 40.000 €
2025
0 %
0,00 €
2026
0 %
0,00 €
2027
0,375 %
180 €
150,00 €
ab 2028
0,625 %
300 €
250,00 €

Für Autos mit 0 g CO2/km, auch wenn sie schon vorher überlassen wurden, und auch bei einer Umwandlung von überkollektivvertraglichem Gehalt (§ 4 Abs 1 Z 3). Gerechnet mit 40.000 € Anschaffungskosten aus dem Rechner, ohne halben Sachbezug und Kostenbeitrag.

Parkplatz und Laden

Ein Firmenparkplatz ist ein eigener Sachbezug von 14,53 € im Monat, aber nur, wo das Parken auf öffentlichen Flächen gebührenpflichtig ist (§ 4a). Laden beim Arbeitgeber ist kein Sachbezug. Ersetzt der Arbeitgeber den Strom für zu Hause, ist das steuerfrei, wenn die Lademenge nachweislich diesem Auto zugeordnet ist, bis zum Strompreis des BMF (2026: 32,806 Cent pro kWh); eine vom Arbeitgeber bezahlte Ladestation ist bis 2.000 € steuerfrei (§ 4c). Alle Sachbezüge im Glossar.

Häufige Fragen

Zuerst zählt der CO2-Wert laut Typenschein gegen die Grenze im Jahr der Erstzulassung (für 2026: 126 g/km WLTP). Bis zur Grenze sind es 1,5 % der Anschaffungskosten samt Umsatzsteuer und NoVA im Monat, höchstens 720 €, darüber oder ohne CO2-Wert 2 %, höchstens 960 €. Bei höchstens 500 km privat im Monat gilt die Hälfte samt halbem Höchstbetrag. Ein laufender Kostenbeitrag wird abgezogen, bevor der Höchstbetrag greift, ein einmaliger mindert vorher die Anschaffungskosten. Ein Auto um 40.000 € kommt so auf 600 € oder 800 € im Monat. Den Rahmen erklärt der Glossareintrag Sachbezug.
Bis Ende 2026 ist ein E-Dienstwagen ganz sachbezugsfrei. Steuerlich bleibt es auch danach der günstigste Dienstwagen. 2027 kostet ein E-Auto um 40.000 € 150 € Sachbezug im Monat (0,375 %, höchstens 180 €), ein Verbrenner zum selben Preis 600 € bis zur CO2-Grenze oder 800 € darüber. Bei 4.000 € brutto (Wien) fehlen damit netto 76,49 € im Monat gegen 305,95 € oder 407,93 €. Ab 2028 steigt der Satz auf 0,625 %, höchstens 300 €, beim selben Auto 250 € im Monat; auch das bleibt unter dem Verbrenner.
Die Grenze des Jahres, in dem das Auto erstmals zugelassen wurde, nicht die des laufenden Jahres; sie bleibt dem Auto auch als Gebrauchtwagen. Für eine Erstzulassung 2026 sind es 126 g/km nach WLTP. Ein Wert genau auf der Grenze bekommt noch den niedrigeren Satz, ohne CO2-Wert im Typenschein gilt der höhere. Für Erstzulassungen bis März 2020 gilt weiter eine Grenze nach NEFZ, zuletzt 118 g/km. Die Grenze jedes Jahres steht in der Tabelle oben.
Maßgeblich sind der Listenpreis und die CO2-Grenze zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht der Kaufpreis des Gebrauchtwagens; Sonderausstattung bleibt beim Listenpreis außer Ansatz. Statt des Listenpreises können die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten des ersten Erwerbs genommen werden, samt Sonderausstattung und Rabatten (§ 4 Abs 4). Im Rechner gibst du diesen Betrag als Anschaffungskosten und das Jahr der Erstzulassung an. Bei Leasing zählen die Anschaffungskosten, die der Leasingrate zugrunde liegen (§ 4 Abs 5).
Für den halben Sachbezug braucht man ohnehin einen Nachweis, dass man privat im Jahresschnitt höchstens 500 km im Monat fährt, und dafür taugt vor allem ein Fahrtenbuch. Darüber hinaus bringt es nur bei sehr wenig Privatfahrten etwas: Dann gelten 0,50 € (Auto mit 1,5 %) oder 0,67 € (Auto mit 2 %) je privatem Kilometer, aber nur, wenn das um mehr als die Hälfte unter dem halben Sachbezug liegt (§ 4 Abs 3). Bei einem Auto um 40.000 € ist das bis 299 km privat im Monat der Fall (halber Sachbezug 300 €), mit 2 % bis 298 km (400 €). Das Fahrtenbuch muss alle Fahrten lückenlos enthalten.

Weiterlesen und rechnen

Quellen: Sachbezugswerteverordnung §§ 4, 4a, 4c und 8 (BGBl. II Nr. 416/2001, § 4 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 272/2026, RIS), für Erstzulassungen vor April 2020 § 4 Abs 1 idF BGBl. II Nr. 395/2015; § 15 Abs 2 EStG 1988; § 49 Abs 1 ASVG; Netto mit derselben Engine wie der Brutto-Netto-Rechner.