Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG)
Steuer
Zusätzlicher Betriebsausgabenabzug für Anschaffungen: 20 %, für ökologische Wirtschaftsgüter 22 %, Bemessungsgrenze 1 Mio. EUR pro Jahr. Nicht neben dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag für dasselbe Wirtschaftsgut, und nicht bei Pauschalierung.